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Schuldner betreibt Sonnenstudio

Verfasst: 28.07.2008, 11:54
von Tigerle
Ich bekomme hier echt die Krise, folgender Fall:

Schuldner hat e.V. abgegeben, dort hat er angegeben

1. dass das Bräunungsgerät an Herrn XY (Anschrift sei unbekannt) zur Sicherheit übereignet sei

2. er monatliche Einnahmen in höhe von EUR 6. - 7.000,-- hat.

3 die Abendkasse ebenfalls an Herrn XY abgetreten ist.

Kann ich hier denn eine Ergänzung verlangen, in welcher Höhe alles abgetreten ist und wann dies getilgt ist ?

Ich möchte nicht aufgeben, kann doch nicht sein, dass man da nichts pfänden kann.

Verfasst: 28.07.2008, 11:59
von PeeDee
Wie siehts aus mit den Konten? PfüB?

Verfasst: 28.07.2008, 12:12
von Tigerle
angeblich existiert nur ein Konto mit 0 Guthaben.
Inventar steht im Eigentum der Eltern
keine Lohnsteuerkarte

Re: Schuldner betreibt Sonnenstudio

Verfasst: 28.07.2008, 12:15
von Darkeyes
Tigerle hat geschrieben: 1. dass das Bräunungsgerät an Herrn XY (Anschrift sei unbekannt) zur Sicherheit übereignet sei
Es kann doch nicht sein, dass das Sonnenstudio nur EIN Bräunungsgerät hat oder

Wenn nicht, dann müsste noch geklärt werden, was nun mit den anderen Sonnenbänken ist.

Verfasst: 28.07.2008, 12:18
von Tigerle
es sind alle Geräte an den Herrn XY übereignet. Sorry, hab ich vorher falsch geschrieben

Verfasst: 28.07.2008, 12:22
von Darkeyes
Ach so....

Ich würde evtl. noch versuchen, den Herrn XY anzuschreiben und ihn fragen, wie hoch seine Forderung noch sei und wie lange es noch dauern könnte, bis die Forderung beglichen ist....

:hm vielleicht besteht doch noch hoffnung auf ner Anschlusspfändung?? :ichmussweg

Verfasst: 28.07.2008, 12:27
von PeeDee
Nur weil der angibt, auf dem Konto sei nix, muss das noch lange nicht so sein.
Ich hab da so maches "Wunder" erlebt...

Verfasst: 28.07.2008, 12:40
von Tigerle
Darkeyes hat geschrieben:Ach so....

Ich würde evtl. noch versuchen, den Herrn XY anzuschreiben und ihn fragen, wie hoch seine Forderung noch sei und wie lange es noch dauern könnte, bis die Forderung beglichen ist....

:hm vielleicht besteht doch noch hoffnung auf ner Anschlusspfändung?? :ichmussweg
das hätte ich ja gemacht, aber der Schuldner hat im e.V. Protokoll angegeben, er würde nicht wissen, wo dieser Herr XY wohnt.

Verfasst: 28.07.2008, 12:41
von Tigerle
PeeDee hat geschrieben:Nur weil der angibt, auf dem Konto sei nix, muss das noch lange nicht so sein.
Ich hab da so maches "Wunder" erlebt...
so ein Wunder hatte ich leider bisher noch nie.

Aber dann werde ich wohl dies machen

Verfasst: 28.07.2008, 12:56
von HIMI
wie handhabt denn der Schuldner die "Abtretung der Abendkasse" an den verschwundenen Herrn XY? vermutlich doch gar nicht. Der Schuldner soll mal die Abtretung nachweisen, und wie das konkret abläuft!
Ansonsten würde ich schlicht einfach mal Kassenpfändung beantragen. Das würde vielleicht auch den verschwundenen Herrn XY wieder auftauchen lassen.

Immer aber auch der Frage nachgehen, ob die Abtretung, wenn sie denn vorgelegt werden kann, nicht angegriffen werden kann, denn das wäre nicht der erste Fall, wo sich bei näherer Betrachtung zeigen könnte, daß die Abtretung den einzigen Zweck verfolgt, die Einnahmen vor dem Gläubigerzugriff zu sichern und dem Schuldner beispielsweise auf die Art zu erhalten.
Etwa in der Weise, daß er von Herrn XY mit dem Einzug bei sich selbst bevollmächtigt ist und auch das Konto verwaltet, auf das die abgetretene Abendkasse eingezahlt wird.