Zug-um-Zug-Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

28.07.2008, 11:34

Hallo,

habe gerade ein Versäumnisurteil mit einer Zug-um-Zug-Vollstreckung vor mit liegen und soll nun prüfen, wie hier vollstreckt werden kann. Habe so etwa noch nie gehabt.

Hier ein kurzer Auszug aus dem Urteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Übergabe von Fliesen zu bezahlen.

2. Es wird festgestellt, daß sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.

Wie kann ich nun hiergegen erfolgreich vollstrecken.

Wie muss der entsprechende Antrag, den ich stellen muss, lauten. Gibt es irgendetwas zu beachten?

Hoffe auf baldige Hilfe.

Liebe Grüße aus dem heißen sonnigen Thüringen.
d771072
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#2

28.07.2008, 12:08

Hier wird ganz normal vollstreckt.
Eine Zug-um-Zug Vollstreckung ist nicht erforderlich, da der Verzug ja schon im Urteil festgestellt wurde.
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Tigerle
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#3

28.07.2008, 12:46

so sehe ich das auch, ganz normal vollstrecken
Anja S.
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#5

28.07.2008, 13:25

Okay.

Also mach ich jetzt meinen ganz normalen ZV-Auftrag bezüglich der Geldforderung.

Und wie geht das dann weiter mit den Fliesen, die als Gegenleistung zurück gegeben werden müssen?
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#6

28.07.2008, 14:27

Die müssen erst dann zurückgegeben werden, wenn die Geldforderung beigetrieben werden konnte.
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Bibi
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#7

28.07.2008, 14:33

Und wieder was dazu gelernt, so nen Fall hatte ich bisher auch noch nie.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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