weiteres Vorgehen eV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#1

24.07.2008, 08:43

Ich habe hier eine Sache, über die ich mir jetzt schon seit zwei Tagen den KOpf zerbreche.

Also... VB erwirkt... Schuldner = Inhaber einer Einzelfirma

ZV eingeleitet (Kombiauftrag)

GV schreibt: ZV eingestellt, weil Schuldner der ZV widersprochen hat und Schuldner wurde darauf hingewiesen, dass nunmehr eV eingeleitet werden kann (wie frech eigentlich... reicht den Schuldtitel einfach zurück.. der ***)

Er stellt un anheim, Antrag auf eV zu stellen. (haha, Scherzkeks... guckst du: Kombiauftrag)

Mach ich also.. an die Firmenadresse..

Kommt alles wieder zurück: Schuldner unbekannt verzogen.

EMA

eV unter neuer Adresse.

GV schreibt: ZV fruchtlos ausgefallen, da pfändbare Gegenstände nicht vorgefunden wurden. Sofern Sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden wollen (ÄH, HALLO!!!???), können Sie mit dieser Mitteilung nachweisen, dass die Pfändung nicht zu Ihrer vollständigen Befriedigung geführt hat.

Aber jetzt kommts: Ich möge doch bitte eV-Abgabe unter seiner Geschäftsanschrift machen... gibt mir diese auch bekannt... so wie Schuldner ihr das sagt.

An dieser Stelle sag ich schon zu Chef: Haben wir schon probiert... angeblich ja unbekannt verzogen.... bla bla.. Chef: Egal.. bitte da noch mal eV Antrag.

(ich fühle mich eigentlich echt verarscht hier).

ABGEMACHT.

eV-Antrag unter Geschäftsanschrift. Wir haben ja sonst auch nichts weiter zu tun.

Also geht die Sache natürlich zum ersten GV zurück (hier waren das insgesamt zwei verschiedene zuständige GV)..

Er schreibt jetzt:

Geschäftslokalität wurde nach abgewiesenem Insolvenzverfahren aufgegeben.

JETZT bin ich sauer.

Ist das nicht total die Verarsche??

Was mach ich nun?? ZV einstellen?
Tigra
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#2

24.07.2008, 08:51

ich frag mich grade, hat ihr vor dem zv nicht beim insogericht mal angefragt ob gegen den schuldner was läuft bzw. schuldnerinfo angefordert?
Das ist ja jetzt wahnsinns geld was ihr verballert habt.
ich würde den GV mal anrufen und fragen, ob ihm das nicht schon beim ersten mal bekannt war, dass der schuldner amtsbekannt pfandlos ist!
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_steffi_

#3

24.07.2008, 08:53

Neee! erstmal prüfen ob Sch nicht schon die Hand gehoben hat, das sieht mir fast danach aus, wenn schon IsoVerf. läuft.

wenn der Titel auf den Sch als Einzelperson bzw. als Inhaber einer Firma steht, dann gegen den Sch persönlich ran. Sollte der Sch also nicht die EV abgegeben haben, würd ich unter der Privatanschrift vollstrecken.
Jupp03/11

#4

24.07.2008, 09:11

Das ein Inso-Verfahren abgewiesen wurde, bedeutet nicht, dass das Gewerbe nicht mehr läuft. Also Auskunft aus dem Gewerberegister anfordern.
Nach Vorlage dieser Auskunft, ggf. Geschäftslokal geschlossen, neuen Antrag auf Abgabe der e.V. beim Wohnsitz des Schuldners, wobei ich davon ausgehe, dass du vorab geprüfst hast, dass die e.V. bislang nicht abgegeben wurde. Im übrigen hätte der GV sonst wohl auch entsprechenden Hinweis gegeben.
StineP

#5

24.07.2008, 09:16

steffi: Hab ich ja... in Schritt Nr. 3... ZV fruchtlos verlaufen. (siehe oben)

Erst mal wollt ich nur wissen, was genau Ihr machen würdet. Ich bin so stinkesauer.. Insbesondere deshalb, weil wir IMMER Kombiauftrag machen... Der GV hat hier zweimal gebeten, dass ich noch mal eV Antrag mache..
eV unter neuer Adresse.

GV schreibt: ZV fruchtlos ausgefallen, da pfändbare Gegenstände nicht vorgefunden wurden. Sofern Sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden wollen (ÄH, HALLO!!!???), können Sie mit dieser Mitteilung nachweisen, dass die Pfändung nicht zu Ihrer vollständigen Befriedigung geführt hat.

Aber jetzt kommts: Ich möge doch bitte eV-Abgabe unter seiner Geschäftsanschrift machen... gibt mir diese auch bekannt... so wie Schuldner ihr das sagt.

Hier handelte es sich um seine Privatanschrift
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ciryll
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#6

24.07.2008, 09:17

und auf jeden Fall würde ich den GVZ rannehmen....das ist ja wohl totale verarsche was da gelaufen ist...
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
_steffi_

#7

24.07.2008, 09:19

Nochmal den GVZ hinschicken, aber vorher telefonieren, dass der bitte seine Arbeit anständig machen soll. Mir scheint dass der GVZ ein bißchen naja, halt nicht so auf der Höhe ist.

Eine GeweReg zu holen, ist auch eine gute Idee.
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Linda
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#8

24.07.2008, 09:23

Wenn der Schuldner als Privatperson Inhaber einer Einzelfirma ist, dann muss man ein Pfandabstandsprotokoll bezüglich der Geschäfsadresse haben und eines bezüglich der privat Wohnung einholen wenn ich mich nicht irre. Hier ja wohl zwei völlig verschiedene Anschriften!?

Also den ersten Kombiauftrag konnte der GV denke ich nicht machen da noch kein Vollstreckungsversuch privat vorgenommen wurde. Beim zweiten Auftrag hätte dann angegeben werden müssen, das e.V. Antrag durchgeführt werden soll, da auch bei der Geschäftsadresse nichts zu holen war - Protokoll anbei.

Selbst wenn die Firma wegen Insolvenz aufgelöst wurde kann der Inhaber m.E. privat noch zur Zahlung herangezogen werden. Hat dieser denn schon e.V. abgegeben inzwischen? Oder läuft Insolvenzverfahren über das Vermögen des Inhabers?
HIMI
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#9

24.07.2008, 10:00

ich würde ne GWA machen. Dann sieht man ja den aktuellen Medestand im Gewerberegister.

Wenn der Schuldner dem GV erzählt, er würde "da und dort" ein Gewerbe betreiben, was soll der GV da anderes machen als die Vollstreckung einstellen? Er muß und kann sich nicht darum kümmern, ob das stimmt oder nicht. Das ist Aufgabe des Gläubigervertreters.

Ein eingestelltes Insoverfahren muß übrigens keineswegs bedeuten, daß der Schuldner "platt" ist. Das kommt etwa nicht nur "mangels Masse" vor, sondern auch, wenn ein Gläubiger Inso über das Vermögen des Schuldners beantragt, um "Überzeugungsarbeit zu leisten" und sich nach wie auch immer gearteter Einigung den Antrag zurücknimmt, der (vorl.) Insoverwalter zu der Ansicht kommt, der Schuldner sei keineswegs vermögenslos und würde es auch nicht voraussichtlich demnächst werden oder wenn der Schuldner plötzlich zu Vermögen kommt und der Insoverwalter alle Gläubiger befriedigen kann.
ich glaub mich knutscht ein Elch
rosa

#10

24.07.2008, 10:04

Also den ersten Kombiauftrag konnte der GV denke ich nicht machen da noch kein Vollstreckungsversuch privat vorgenommen wurde. Beim zweiten Auftrag hätte dann angegeben werden müssen, das e.V. Antrag durchgeführt werden soll, da auch bei der Geschäftsadresse nichts zu holen war - Protokoll anbei.
ja so sehe ich das auch, stand mal vor nem ähnlichen problem, hatte mich frühzeitig dann mit dem gvz in verbindung gesetzt, er erklärte mir dann auch, dass der kombi auftrag gar nix bringt wenn nicht wie hier im zitat beschrieben vorgegangen wird
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