Pfändung laufender Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schäfchen
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#1

23.07.2008, 15:49

Hi hab da mal ne kurze Frage.

Habe eine Lohnpfändung wegen laufenden Unterhalts gemacht.

Der Drittschuldner hat sich gemeldet und meinte, dass das Jugendamt ein paar Tage vor uns schon den rückständigen Unterhalt gepfändet hat.

Meine Frage: Ist dass nicht egal? Bin ich mit meinem laufenden Unterhalt nicht immer als erstes dran.

Schon mal vielen Dank
Mops
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#3

23.07.2008, 16:02

Wieso sollte UH vorrangig sein? Wenn dann müsste schon eine Pfändung nach 850 d gemacht worden sein.
Schäfchen
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#4

23.07.2008, 16:15

Danke
KiwiHH
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#5

04.10.2017, 10:22

Huhu,

ich krame diesen Thread mal hervor, weil ich mir nicht ganz sicher bin, wie das hier gehen soll:

Folgender Fall:

Schuldner ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Derzeit läuft eine Pfändung beim Arbeitnehmer. Dieser hat uns nun mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis ab Oktober beendet ist.

Mein Chef möchte nun, dass ich das ALG I pfände. Aber es besteht derzeit kein Rückstand. Geht so eine Vorauspfändung überhaupt? Kann da jemand helfen?

:thx
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