Wieviele Raten darf Schuldner an GV zahlen, um ZV zu vermeid
Das kommt leider öfter vor als man denkt ciryll... Ich muss den GVZ auch oft auf die Füße treten, bis die mal was schicken.
Die GVZ finden das wohl total normal. Die denken sich wahrscheinlich "solange Geld kommt, ist das für den Gläubiger ok"... aber dass man vielleicht ma nen Sachstand erfahren will, neeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiin.... darauf kommt so gut wie keiner...
- butterflybabe
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Grundsätzlich stimmt das ja, der Schuldner muss glaubhaft machen, dass er die Forderung bezahlt udn dies innerhalb der nächsten sechs Monaten. Einverständnis des Gläubigers hier vorausgesetzt.
Nur er muss eben nicht gleiche Ratenzahlungen leisten. Bei dem Beispiel von 2.000,00 € kann er die ersten 5 Monate je 200,00 € bezahlen udn die letzte Rate mit 1.000,00 € begleichen.
Nur er muss eben nicht gleiche Ratenzahlungen leisten. Bei dem Beispiel von 2.000,00 € kann er die ersten 5 Monate je 200,00 € bezahlen udn die letzte Rate mit 1.000,00 € begleichen.
Vorallem ich finds krass, wenn die GVZ auch mehrere Sachstandsanfragen ignorieren... und per Telefon erreichst du die auch nicht... da könnt ich immer Tote auferstehen lassen...
das ist doch ne Frage der Güterabwägung. Ich habe da auch so ein paar Fälle, da lasse ich das laufen, weil auf diese Weise mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Forderung ausgeglichen werden kann, auch wenn's mal länger dauert.
Man sollte sich dabei vergegenwärtigen, daß viele Schuldner mit hilfreicher Unterstützung des GVs ihre Schulden wirklich bezahlen wollen und einfach nicht mehr haben, als sie dem GV geben.
Das Einkommen dieser Schuldner dürfte oftmals unter der Pfändungsfreigrenze liegen, sodaß man mit einem VV und nachfolgenden Pfüb nichts erreicht außer den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, daß aus Sicht des Gesetzgebers bei ihm nichts zu holen ist ...
Und selbst wenn das Einkommen ein wenig drüber liegen sollte: will man per PfÜB monatlich 2,50 € vom Arbeitgeber oder freiwillig 25,00 € vom Schuldner?
Hier ist Augenmaß angesagt.
Man sollte sich dabei vergegenwärtigen, daß viele Schuldner mit hilfreicher Unterstützung des GVs ihre Schulden wirklich bezahlen wollen und einfach nicht mehr haben, als sie dem GV geben.
Das Einkommen dieser Schuldner dürfte oftmals unter der Pfändungsfreigrenze liegen, sodaß man mit einem VV und nachfolgenden Pfüb nichts erreicht außer den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, daß aus Sicht des Gesetzgebers bei ihm nichts zu holen ist ...
Und selbst wenn das Einkommen ein wenig drüber liegen sollte: will man per PfÜB monatlich 2,50 € vom Arbeitgeber oder freiwillig 25,00 € vom Schuldner?
Hier ist Augenmaß angesagt.
ich glaub mich knutscht ein Elch