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Verteilungstermin-Einreichung Höhe d. Ansprüche-viele Fragen

Verfasst: 23.07.2008, 11:01
von *Refa*
...ich geb zu, die Überschrift ist ein bissel lang...

Also: In einer Vollstreckungssache ist demnächst Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses (Gebäudeeigentum auf Grund).

Für unserem Mandanten war/ist eine Sicherungshypothek eingetragen, Hauptforderung inkl. Zinsen, Kosten Titulierung, Kosten ZV.

Jetzt habe ich hier das Schreiben des Amtsgerichtes, dass bis 2 Wochen vor diesem Termin doch bitte eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen, Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundbesitz bezweckten Rechsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schrifltich einzureichen ist.

Ich hab zwar schon oft Sicherungshypotheken eintragen lassen aber da ist es nie zu einer erfolgreichen Versteigerung gekommen...

Könnt ihr mir sagen was ich da jetzt alles mitteilen muss?

Hauptforderungen, Nebenforderungen - klar, aber Zinsen: bis wann?
Was ist mit "Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundbesitz bezweckten Rechtsverfolgung" gemeint?

Fragen über Fragen...

Danke schonmal!

Verfasst: 24.07.2008, 13:21
von *Refa*
:schieb

...vielleicht weiß ja doch noch wer etwas... :-)

Re: Verteilungstermin-Einreichung Höhe d. Ansprüche-viele Fr

Verfasst: 17.11.2010, 12:12
von rosa
ich steh vor der gleichen Frage.
Für unseren Mandanten ist keine Eintragung vorgenommen, aber auf unseren Antrag hin wegen eines persönlichen Anspruchs wurde die Versteigerung angeordnet.

was teil ich hier mit?

Re: Verteilungstermin-Einreichung Höhe d. Ansprüche-viele Fr

Verfasst: 17.11.2010, 18:45
von Geiselmann
Hallo,

zum Versteigerungstermin meldet ihr die Ansprüche an nach Rangklasse (WEG RKL 2), Recht Abt. III (RKL 4), persönlicher Anspruch (RKL 5) mit Hauptsache, Zinsen und Kosten an. Die Zinsen werden gem. § 47 ZVG bis 14 Tage nach dem Versteigerungstermin berechnet.
Zum Verteilungstermin werden die Zinsen bei bestehen bleibenden Rechten bis 1 Tag vor Zuschlag berechnet bei erlöschenden Rechten und anderen Ansprüchen bis 1 Tag vor Verteilungstermin.

S. Geiselmann

Re: Verteilungstermin-Einreichung Höhe d. Ansprüche-viele Fr

Verfasst: 18.11.2010, 10:04
von rosa
:thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx