...und was ist mit dem Rest?
Hallo, ich habe in einer sehr alten Akte nach langem hin und her nochmal einen Versuch unternommen. Ich habe einen Antrag auf nochmalige Abgabe der e.V. beantragt und ihn zusammen mit einem Teil-Vollstreckungsauftrag über 300,- € kombimäßig abgesandt um die Kosten unten zu halten.
Nun kamen vom GV exakt die 300,- € nebst kosten so dass der Teilvollstreckungsauftrag erledigt ist.
Frage: Was ist mit dem Rest, an sich sind ja knapp 2000,- € offen. Muss ich jetzt warten bis der GV den Auftrag zurückschickt oder kann ich den bezüglich der Restforderung erweitern...?
Schreiben vom GV gibt es keins und natürlich morgen Sprechstunde wenn ich nicht da bin
Danke für Eure Gedanken.
Teilvollstreckungsauftrag bezahlt
ich hoffe nur, dass in deinem auftrag auch deutlich stand, dass es sich nur um eine teilvollstreckung handelt ja? hatte schon sooo oft so deppe gvz die dann den titel ausgehändigt haben ggrrrrrrFrage: Was ist mit dem Rest, an sich sind ja knapp 2000,- € offen. Muss ich jetzt warten bis der GV den Auftrag zurückschickt oder kann ich den bezüglich der Restforderung erweitern...?
aber allgemein, kannst du jetzt einen auftrag über den rest nach schicken, neue gebühr berechnen, das ist halt das kostenrisiko bei ner teilvollstreckung, was nicht heißen soll dass das falsch war was du gemacht hast!
also neuen auftrag zu händen des gerichtsvollziehers schicken mit dem vermerk dass ihm alle originalunterlagen vorliegen.
falls es sich halt überschneidet, also die rücksendung an euch, musstes halt grad nochmal eintüteln.
Ich handhabe es aber auch ganz gern nach einer erfolgreichen Teilvollstreckung den Schuldner noch einmal anzuschreiben und ihm unter Beifügung einer aktuellen Forderungsaufstellung zur Zahlung zu animieren, ggf. biete ich ihm eine angemessene Ratenzahlung an.
Kommt innerhalb der gesetzten Leistungsfrist zur Erbringung der ersten Rate keine Reaktion, wird ZV/eV aus der kompletten Restforderung betrieben.
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- Gruftie
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Würde ich auch erst mal machen wie Ernie, vielleicht erklärt sich der Schuldner ja bereit, Raten zu zahlen.
Geht im Zweifelsfall schneller, als den GV nochmal loszuschicken....
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Den Fall hatte ich auch vor kurzem - aus Kostenersparnisgründen ZV aus 500,00 (super Altfall waren DM ca. 25.000) - Schuldner zahlt 500,00 an GV und ruft bei uns an und fragt, ob sich die Sache erledigt hat.
Wir natürlich GV direkt den Rest zur ZV geschickt, danach hat der Schuldner nach fast 10 Jahren einen Tzvgl. unterschrieben und zahlt jetzt brav.
Wir natürlich GV direkt den Rest zur ZV geschickt, danach hat der Schuldner nach fast 10 Jahren einen Tzvgl. unterschrieben und zahlt jetzt brav.
- Mietzemau
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Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Teilvollstreckung. An sich ist mir das klar. Nur soll ich einen Teilbetrag von 1000,00 € vollstrecken..aber ich habe zwei Schuldner die an unterschiedlichen Orten wohnhaft sind. Tschuldigung für die viellt. blöde Frage, aber ich habe das noch nie gemacht. Bevor ich etwas falsch mache und unnötig Kosten entstehen lasse, frag ich vorher lieber einmal.
Danke
ich habe mal eine Frage zur Teilvollstreckung. An sich ist mir das klar. Nur soll ich einen Teilbetrag von 1000,00 € vollstrecken..aber ich habe zwei Schuldner die an unterschiedlichen Orten wohnhaft sind. Tschuldigung für die viellt. blöde Frage, aber ich habe das noch nie gemacht. Bevor ich etwas falsch mache und unnötig Kosten entstehen lasse, frag ich vorher lieber einmal.
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
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Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- Mietzemau
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Also kann ich ganz normal gegen jeden Schuldner einen ZVA mit Teilbetrag 1000,00 € rausschicken? Ok in der Sache is die Forderung erheblich, da wären von jedem der Betrag ein echter Gewinn. Aber was würde ich machen, wenn die Forderung geringer als 2.000€ wäre?
Zum Glück habe ich hier auch gegen jeden einen VB. Wenn ich jetzt nur einen Titel hätte, müsst ich erst einmal die ZV gegen einen probieren? Oder? Sorry wenn ich so doof frage, aber für den Fall der Fälle weiß ichs dann wenigstens *G
Zum Glück habe ich hier auch gegen jeden einen VB. Wenn ich jetzt nur einen Titel hätte, müsst ich erst einmal die ZV gegen einen probieren? Oder? Sorry wenn ich so doof frage, aber für den Fall der Fälle weiß ichs dann wenigstens *G
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Dann kannst du auch gegen jeden € 1.000,00 geltend machen, wenn die Forderung insgesamt mindestens € 1.000,00 ist. Sollten bei die € 1.000,00 bezahlen, musst du den überzahlten Betrag zurückerstatten.Aber was würde ich machen, wenn die Forderung geringer als 2.000€ wäre?
Richtig, oder du beantragst eine zweite Ausfertigung des Titels. Aber meist sind ja auch zwei vorhanden: Urteil + Kfb.Wenn ich jetzt nur einen Titel hätte, müsst ich erst einmal die ZV gegen einen probieren?