Forderung gegen Ltd.

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Gressi04
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#1

22.07.2008, 14:02

Hallöchen,

habe eine Forderung gegen eine Limited (Friseurgeschäft). Ich weiß aber, dass es dieses Frisörgeschäft gar nicht mehr gibt. Sowohl die Betreiberin, als auch deren Ehemann, der "Director" der Ltd. ist/war, sind beide anderweitig berufstätig (Zeitarbeitsfirma o.ä.).

Lohnt es sich hier überhaupt einen Mahnbescheid gegen die Firma zu erwirken? Vorgehen kann ich doch eh nur gegen die Firma (die es ja nicht mehr gibt), ist doch wie bei einer GmbH oder seh ich das falsch? Der Ehemann "Director" hat ohnehin schon die EV abgegeben....

Was meint ihr???????? Forderung beträgt ca. 440,00 Euro.
Liebe Grüße Gressi
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avors
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#2

22.07.2008, 21:12

Hallo Gressi,

soweit ich weiß, ist die Ltd. gleichgestellt mit einer GmbH und so wie Du Deinen Fall schilderst, ist die Forderung - meiner Meinung nach - nicht realisierbar. Hab über die Haftung folgendes gefunden:

Die Gesellschaft haftet in Höhe des Eigenkapitals. Nur bei Missbrauch oder persönlichem Fehlverhalten haftet der Geschäftsführer (director) mit seinem gesamten Vermögen, vergleichbar mit einem Einzelunternehmen in Deutschland. Durchgriffshaftung: Sowohl das englische als auch das deutsche Recht kennen die Möglichkeit, den Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen (Durchgriffshaftung). Die Voraussetzungen sind jedoch eng. Deren Darstellung würde den hiesigen Rahmen sprengen. Zu beachten ist nur, daß sich die Frage der Durchgriffshaftung bei der englischen Limited auch dann nach englischem Recht richten kann, wenn die Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat. Denkbar ist aber auch die Anwendbarkeit deutschen Rechtes, so daß hier eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht

Aber geh mal auf den nachfolgende Link, da kannst Du so einiges mehr über die Ltd. nachlesen.

http://www.gomopa.net/o74/englische-Lim ... e-Ltd.html

Aber Du hast angegeben, dass die Ltd. mittlerweile aufgelöst wurde und auch "er" selbst die EV abgegeben hat. Ich denke mal, dass die Forderung nicht mehr beigetrieben werden kann.

Hoffe, dass ich Dir wenigstens ein bisschen helfen konnte.

Liebe Grüße!

avors
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Gressi04
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#3

23.07.2008, 08:08

Vielen herzlichen Dank Avors für deine Mühe!!

Ich glaube ich werde dem Mdt. dann mal empfehlen seine Forderung "auszubuchen".
Liebe Grüße Gressi
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