Kontopfändung - Freigabeantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

17.07.2008, 10:15

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Konto des Mdten. wurde gepfändet. Ich möchte jetzt einen Antrag nach § 850 k stellen, damit das Konto zumindest wegen des pfändungsfreien Betrages freigegeben wird. Ferner hat der Mdt. noch erhebliche mtl. Mehraufwendungen für die Altersvorsorge (er ist nicht gesetzlich rentenversichert), darum würde ich gerne auch einen Antrag nach 850 f stellen. Kann ich beide Anträge zusammenfassen?
´
Dann noch eine Frage: Wann wird der gepfändete Betrag von der Bank weitergeleitet an den Gläubiger? Mir war so, dass es 2 Wochen sind. Wo steht das noch gleich?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Moni82

#2

17.07.2008, 10:26

Waren das nich 7 Tage?
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Melanie
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#3

17.07.2008, 10:27

nur bei Sozialleistungen!!!!!!!!
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Smilie
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#5

17.07.2008, 10:54

Ja - der gepfändete Betrag wird bei natürlichen Personen erst zwei Wochen später überwiesen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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blackcat
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#6

17.07.2008, 12:25

...obwohl ich schon manchmal die Beträge sofort überwiesen bekommen habe...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
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Bino
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#7

17.07.2008, 13:22

Das dürfte kein Problem sein, die Anträge zusammen zu stellen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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