Jährlicher Treuhänderbericht im Restschuldbefreiungsverfahre

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bianca
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#1

09.07.2008, 19:57

wenn ein insoverfahren gem. § 200 inso aufgehoben wird, läuft ja das restschuldbefreiungsverfahren. wenn der beschluss rechtskräftig ist, kommt vom gericht die verfügung, dass erstmals zum ... bericht zu erstatten ist. wann ist dann der zweite bericht zu erstatten?

zwei jahre nach aufhebung des verfahrens oder ein jahr nach dem ersten bericht? (sind unterschiedliche daten)

wie wird das bei euch gehandhabt?

hatten gerade eine solche sache auf dem tisch: verfahren aufgehoben am 15.6.06, erster bericht fällig am 09.07.07. diese woche kam ein schreiben vom gericht, wann der diesjährige fällige bericht endlich kommt.

liebe grüße bianca :)
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Kellerkind
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#2

10.07.2008, 16:20

Also ich bekomme immer vom Gericht eine Aufforderung zur Berichterstattung. Das passiert eigentlich immer ein Jahr nach dem letzten Bericht.

Gruß Steffi
Honigkuchenpferd
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#3

10.07.2008, 19:47

Die Gerichte handhaben das unterschiedlich ist mir aufgefallen.

Manche Berichtsfristen laufen 1 Monat ab Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses ab.

Andere laufen an dem Datum ab, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Beispiel: Insolvenzeröffnung 01.03.07, Aufhebung Insolvenzverfahren 12.02.2008, -> 1. Berichtsfrist 01.03.2008
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sunshine24
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#4

10.07.2008, 20:10

Das ist wirklich von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ist bei uns auch so, so viel ich von der "Insolvenzabteilung" bei uns mitbekommen hab. Liegt aber wohl daran, dass manche Gerichte bissl überfordert sind und deshalb die Fristen für die Berichtserstattungen eher nach hinten verschieben. So ist das bei uns auf alle Fälle!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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