Vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Emilia06
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#1

08.07.2008, 12:43

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich muss eine vollstreckbare Ausfertigung eine Urteils beantragen. Urteil liegt noch nicht in abgesetzter Fassung vor, also ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe, nur der Tenor liegt als Verhandlungsprotokoll vor.
Wie lautet der Antrag ? und muss ich eine beglaubigte Ablichtung des Protokolls mit Tenor dem Antrag beifügen. Muss auch die Zustellung beantragt werden oder kann ich das dann mit dem Vollstreckungsantrag an den GV machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Emilia
:thx
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dutzi
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#2

08.07.2008, 12:49

Eigentlich kommt das Urteil doch selbst, ohne dass man das beantragen muss extra.
Wenn du dann das Urteil hast, ohne Vermerk "vollstreckbare Ausfertigung", dann würde ich erst die vollstreckb. Ausf. extra beantragen.
Oder etwa nicht?
Schöne Grüßle Bild

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Emilia06
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#3

08.07.2008, 12:53

Hallo Dutzi,

wir können nicht warten, bis die vollstr. Ausfertigung automatisch vom Gericht kommt, wir müssen so schnell wie möglich vollstrecken und brauchen die vollstr. Ausfertigung eben ohne Tatbestand und Gründe.
LG Emilia
:thx
Nala
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#4

08.07.2008, 12:54

Ich schließe mich dutzi an.

Gruß
Larisa
Nala
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#5

08.07.2008, 12:56

Dann einen Antrag auf vollstr. Ausfertigung stellen, geht auch per Fax.
LG
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dutzi
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#6

08.07.2008, 12:56

wieso müsst ihr so schnell wie möglich vollstrecken?
Läuft doch keine Frist oder sonst was aus oder?
Schöne Grüßle Bild

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Emilia06
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#7

08.07.2008, 13:05

Es geht um einen Arbeitsgerichtsprozess, hier muss schnell gehandelt werden, da AN nicht an ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt wird trotz Urteil und daher auf zwangsweise Durchführung vollstreckt werden muss mit Androhung der Zwangshaft
Emilia
:thx
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ciryll
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#8

08.07.2008, 13:08

na viel erfolg dabei
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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Smilie
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#9

08.07.2008, 13:10

Einfach Dreizeiler ans Gericht:

bitten um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom.....

Kopie vom Urteil musst Du nicht beifügen, da das Urteil ja schon in den Gerichtsakten vorhanden ist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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SpeedyS
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#10

08.07.2008, 13:14

Sehe es genau so wie Smilie. Schick den Antrag per Fax raus und mach noch einen "Eilt"-Vermerk drauf.
Liebe Grüße

SpeedyS :-)
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