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Zuständigkeit / PfÜB

Verfasst: 02.07.2008, 09:06
von samara
Hi! Ich soll einen PFÜB erstellen und habe ein Problem mit dem Wohnsitz unseres Schuldners. Der Schuldner wohnte bis vor ein paar MOnaten noch mit unserer MA in der EHewohnung. Unsere MA erwirkte einen Kontaktverbot und seitem wohnt der Schuldner jetzt bei seinen Eltern. Seine Gehaltsabrechnungen sind noch auf die alten Anschrift (der Ehewohnung) ausgestellt. Tatsaächlich können die Zustellungen nur an die neue Adresse erfolgen. Was davon ist jetzt sein Wohnort und welches Gericht ist zuständig??? Ich mein, was ist wenn er offiziell noch nicht bei seinen Eltern gemeldet ist???

Verfasst: 02.07.2008, 09:07
von Smilie
Na ja, wenn bei den Eltern zugestellt werden kann, dann solltest Du auch diese Anschrift im PfÜB angeben und ihn an das für diesen Wohnort zuständige AG schicken.

Verfasst: 02.07.2008, 09:07
von Manu_75
Ich würd die neue Anschrift nehmen und auch entsprechend das zuständige Amtsgericht. Kannst ja bei seiner Anschrift notfalls den Zusatz "c/o ... und dann die Namen seiner Eltern" angeben. Dann sollte es mit der Zustellung doch klappen

Verfasst: 02.07.2008, 09:10
von Mella
Ich würd auch die Anschrift bei seinen Eltern nehmen! Dort dürfte es doch mit der Zustellung keine Probleme geben, er wohnt doch dort auch tatsächlich.

Verfasst: 02.07.2008, 09:16
von puppa2402
Außerdem ist die Zustellung beim Gegner ja nicht dringend erforderlich. Wichtig ist nur die Zustellung beim Drittschuldner. Ich würde aber auch das Gericht am Wohnort der neuen Anschrift nehmen und die Adresse der Eltern angeben. Im Zweifel haben die denselben Nachnamen und dann kommt es eh an.

Verfasst: 02.07.2008, 09:23
von samara
Danke schön, hab seine neue Anschrift genommen. Sie haben tatsächlich den gleichen Namen mit den Eltern! :wink: