Hilfe wegen einer Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cherry-Cola
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#1

01.07.2008, 20:13

Hallo ihr!

Ich habe in meiner Ausbildungskanzlei schon mal eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Da habe ich als Titel die Vollstreckbare Ausfertigung der Kostennote des Notars beigefügt.

Nur soll ich in meinem neuen Betrieb eine Sicherungshypothek im Anwaltsbereich eintragen lassen. Weis nun aber nicht was ich beifügen muss.

Ich habe ein vollstreckbares Urteil, eine vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit Zustellungsnachrichten. Und überall stehen irgendwie andere Werte. Oder gehe ich da nach der Forderungsaufstellung. Hilfe und das sind Eheleute. Muss ich da noch irgendwas beachten?

Danke schon mal im Voraus.
bipe71
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#2

01.07.2008, 20:52

Hallo,

du must die Eintragung aus dem Urteil und dem VU beantragen. Wenn der Kfb vorliegt, sollte der ebenfalls mit berücksichtigt werden. Die Forderungsaufstellung (aus der sich die gesamte Forderung einschl. ZV-Kosten ergibt) zur Eintragung beifügen. Darauf achten, dass man den Mindestwert von 750 € erreicht.

Bei Eheleuten darauf achten, zu welchen Teilen diese eingetragen sind. Dann die Eintragung (wenn die Forderung auf die beiden lautet) entsprechend beantragen.

Auch darauf achten, ob es ein oder mehrere Grundstücke sind. Bei mehreren Grundstücken muß die Forderung dann verteilt werden.

Bei ausgeurteilten Basiszinsen bzw. festgesetzten Zinsen darauf achten, dass man einen Höchstzinssatz beantragt (unser Gericht will immer 15 %).

Die Kosten für eine Sicherungshypothek werden bei der Eintragung nicht berücksichtigt, sollten aber trotzdem angegeben werden.

Die genaue Formulierung für einen solchen Antrag habe ich aber gerade nicht zur Hand.

So mehr fällt mir auf der Stelle nicht ein, ich hoffe aber, dass ich dir ein bißchen weitergeholfen habe. Aber ich denke, dass sich noch ein paar fleißige Kolleginnen/Kollegen zu diesem Thema finden.

:nacht
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Cherry-Cola
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#3

01.07.2008, 21:21

Über 750 € bin ich locker drüber.

Und den PfüB muss ich garnicht beachten?
Jupp03/11

#4

01.07.2008, 21:40

Was wurde denn mit dem PFÜB gepfändet?

Geb. für die Eintragung der Sicherungshypothek müssen nicht angegeben werden.
Wenn es ein Urteil mit Basiszinssatz gibt, kann dieser auch in das Grundbuch eingetragen werden. Höchstzinssatz ist nicht anzugeben.

Entsprechende Anträge gibt es hier im Forum genug, einfach mal suchen.
bipe71
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#5

02.07.2008, 08:28

Wenn der Pfüb auf Grundlage der von dir erwähnten Titel ergangen ist, dann sind die Geb. ja in der Forderungsaufstellung drin. Dann fügst Du den Pfüb als Beleg für die angefallenen ZV-Kosten bei.

Und ein Höchstzins muss sehr wohl angegeben werden, wenn es sich um Zinsen mit einem gleitenden Zinssatz (... über dem Basiszinssatz), die als Nebenleistung geltend gemacht werden. Siehe auch Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 867 Rn. 10 und unsere heißgeliebte RP beim AG :wink: .
Tigra
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#6

02.07.2008, 08:43

:zustimm @bipe

den pfüb musst du mitanfügen wegen der gebühren die für den enstanden sind, vergiss auch nicht hier evtl. gvnn gebühren und gk mitreinzunehmen!
die verschiedenen werte ergeben sich wohl aus den jeweiligen forderungsaufstellungen (kommen ja zinsen und kosten dazu!)
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Jupp03/11

#7

02.07.2008, 09:36

Höchstzinssatz ist nicht anzugeben, siehe Schöner/Stöber 14.Auflage
Rd-Nr.: 1962
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Cherry-Cola
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#8

02.07.2008, 18:18

Danke für die ganzen Antworten.

Also ich habe zwei Hauptforderungen. Eine irgendwas mit 1.500,00 € und da steht im Urteil dahinter nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... und eine 2 Hauptforderung mit ca 1.200,00 € und auch da nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... .

In dem PfüB geht es auch um diese Beträge bzw um das ganze was in der Forderungsaufstellung drin steht.

So wenn ich nun die beiden Hauptforderungen reinschreibe schreibe ich ja auch noch bisherige Kosten für ZV-Maßnahmen ... . Die Sachen die auch in der Forderungsaufstellung drin stehen, also Zustellungskosten für den GVZ usw.

Das muss ich ja wahrscheinlich auch alles belgen, oder?

Also füge ich die vollstreckbaren Ausfertigungen bei, die Forderungsaufstellung, den PfüB mit dem Zustellungsnachweis und die Rechnung des GVZ´s oder sehe ich da irgendwas falsch?
Jupp03/11

#9

02.07.2008, 18:23

alles genau so richtig.
Kaltforelle
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#10

18.08.2011, 08:46

Muss dieses Thema mal aufgreifen:

Ich möchte eine SiHyp eintragen.
Es liegt ein VB aus 2003 vor:
I. HF: 10.000 euro
II. Kosten 100 euro
III laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen 3.000 euro.
hinzu kommen laufende Zinsen zu I 7,5 % Jahreszinsen aus 10.000 s.d. ...

Der Schuldner hat im Laufe der Jahre immer wieder kleinere Zahlungen geleistet, die halt nicht mal die laufenden Zinsen gedeckt haben.

Jetzt wird meine mitgeschickte Forderungsaufstellung moniert:

"Als zu sichernden Betrag geben Sie .. Euro an (= titulierter Betrag zzgl. angefallener Zinsen, abzügl. Zahlungen des Schuldners). Bitte beachten Sie, dass nur die im Titel ausgewiesenen kapitalisierten Zinsen in Höhe von 3.000 Euro bei dem Betrag der Zw.sihyp mit berücksichtigt werden können. Alle weiteren nach Titulierung entstandenen Zinsen können dem Betrag der Zwsihyp nicht in kapitalisierter Form hinzugerechnet werden, sondern sind als Zinsen anzugeben. Bitte berichtigen Sie Ihren Antrag im Hinblick auf diesen Hinweis"

Wie muss denn jetzt meine FoAufstellung aussehen? ??
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