Hilfe wegen einer Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

18.08.2011, 10:05

Stell mal bitte die Forderungsaufstellung hier rein, dürfte ja wohl kein Problem sein.
Kaltforelle
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#12

19.08.2011, 09:22

Einstellen ? Wie ?Datei einfügen? :roll:

Die FoAufstellung umfast zwischenzeitlich 8 Seiten.
Ich versuchs mal so:

Anspruch aus VB 10.000,00
Festges. Kosten 110,00
7,5 % Zinsen vom - bis 3.000,00
Geldeingang 50,00
(verr. auf Kosten)
7,5 % Zinsen vom - bis 76,00
Geldeingang 50,00
(verr. auf Kosten)
7,5 % Zinsen vom - bis 80,00
Geldeingang 50,00
(verr. auf Kosten)
7,5 % Zinsen vom - bis 80,00
Gutschrift auf HF (wegen Verwertung) 5.000,00
7,5 % Zinsen vom - bis 20,00
Geldeingang 50,00
(verr. auf Kosten)
7,5 % Zinsen vom - bis

und so weiter und so fort.

In der "Zusammenfassung" der Forderungsaufstellung (Sch.. Annotext) steht dann:
Forderungen gesamt:
unverz. Kosten 120,00
Zinsen auf HF 7.000
HF 10.000
Summe 17.120,00

Zahlungen:
unverz. Kosten 110,00
Zinsen auf HF 3.000,00
HF 5.000,00
Summe 8.110,00

Restl. Ford:
Unverz. Kosten 10,00
Zinsen auf HF 4.000,00
HF 5.000,00
Summe 9.010,00


Im SiHypantrag wurde diese FoAufstellung beigefügt und wie folgt beziffert:
... berechnet in der beigefügten Forderungsaufstellung (9.010,00 zzgl. 7,5 % Zinsen aus 5.000 s.d. 12.04.11) beantragen wir die
Eintragung einer Siyhyp ....

In der Zwischenverfügung steht dann:
"Als zu sichernden Betrag geben Sie 9.010,00 an (= titulierter Betrag zzgl. angefallener Zinsen, abzügl. Zahlungen des Schuldners). Bitte beachten Sie, dass nur die im Titel ausgewiesenen kapitalisierten Zinsen in Höhe von ,... bei dem Betrag der Zw.si mit berücksichtigt werden können. Alle weiteren nach Titulierung entstandenen Zinsen können dem Betrag der Zwsi nicht in kapitalisierter Form hinzugerechnet werden, sondern sind als Zinsen anzugeben."
:|

Mit dem "nur die im Titel ausgewiesenen kapitalisierten Zinsen" meint das Grundbuchamt wohl die im VB "vom Gericht ausgerechneten Zinsen vom - bis", die ich natürlich auch nicht so in der Fo-Aufstellung aufgenommen habe.

Ich weiß gerade nicht weiter.
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tweety79
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#13

15.07.2021, 09:29

Ich muss das Thema noch mal vorholen. Habe gerade auch so eine Verfügung bekommen. In sämtlichen Mustern werden die Zinsen mit angegeben und so habe ich das auch beantragt. Und nun kommt die Verfügung und es gibt keine Zinsen???? Verstehe ich nicht. Kann mir jemand weiterhelfen? Kann ich noch was machen, damit die Zinsen doch noch eingetragen werden oder muss ich den Antrag diesbezüglich zurücknehmen?
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
...
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#14

19.07.2021, 09:23

Es ist unzulässig im Titel nicht kapitalisierte Zinsen als Teil der Hauptforderung einzutragen. Damit würde man sich in der Zwangsversteigerung einen Rang sichern der einem nicht zusteht.
Diese Zinsen können aber selbstverständlich mitvollstreckt werden. Allerdings nur als Nebenforderung.

Es ist daher zur Eintragung zu beantragen, dass eine Zwangssicherungshypothek i.H.v. ... (titulierte Hauptforderung + titulierte Nebenforderungen + im Titel kapitalisierte Zinsen + bisherige Vollstreckungskosten) nebst Zinsen i.H.v. ... aus Betrag ... seit dem ... (Zibsbeginn laut Titel) eingetragen werden soll.

Die rückständigen Zinsen werden nicht ausgerechnet, sondern in nicht kapitalisierter Form als Nebenforderung ins Grundbuch eingetragen.
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