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GmbH EV abgegeben, jetzt GmbH im HR gelöscht - was nun?

Verfasst: 30.06.2008, 12:15
von Mati
Der GF der GmbH hat in 11/07 die EV für die GmbH abgegeben, jetzt 4/08 wurde die GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Gibt es noch irgendwelche Wege für eine Vollstreckung (eventuell gg. GF oder Gesellschafter)?

Im EV-Protokoll gibts noch Außenstände i. H. v. 16 TEUR, die sind allerdings streitig (MB und dann Einspruch). Kann man hier noch einen Insolvenzverwalter für einschalten?

Verfasst: 30.06.2008, 13:47
von Majo
richtet sich euer Titel nur gegen die GmbH oder auch gegenden GF?

Verfasst: 30.06.2008, 13:53
von LuzZi
Wäre auch meine Frage gewesen.

Verfasst: 30.06.2008, 14:15
von HIMI
Mit dem Erlöschen der Firma sind auch deren Forderungen gegen Dritte erloschen. Ist klar, aus welchem Grund genau die Firma "von Amts wegen" gelöscht wurde? Der Grund muß nicht unbedingt ein Insolvenzverfahren gewesen sein. Das kann das Gericht auch, wenn es selbst zu der Feststellung der Vermögenslosigkeit kommt.

Verfasst: 30.06.2008, 18:00
von Mati
Hallo,

der Titel richtet sich gegen die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer....

Warum die GmbH im HR gelöscht wurde, weiß ich leider noch nicht. Habe heute online den Registerauszug geholt und dabei diese Info bekommen.

Verfasst: 30.06.2008, 18:31
von HIMI
vermutlich ist der Zug aber so oder so abgefahren.

Wenn ich es mit einer GmbH zu tun habe, stelle ich eigentlich immer vorsorglich einen Antrag, die Gesellschaft wg bestehender Forderungen nicht zu löschen. Seit Jahrenden bewährt. Damit verhindert man Löschungen zwar nicht unbedingt, ist dann aber im "Verteiler". Man erfährt dann etwa von laufenden Amtslöschungverfahren und kann versuchen, die zu stoppen, wenn zB Vermögenswerte vorhanden sind, von denen das Gericht nichts weiß.

Wenn Du Muße hast kannst Du noch checken, ob es ein Insolvenzverfahren gegeben hat, vermutlich aber nicht, denn dafür war die Zeit viel zu kurz. Vermutlich ist der GF nach Abgabe der EV zum Handelsgericht marschiert, hat das VV vorgelegt und gesagt, Portemanaie leer - ersuche höflichst baldige Löschung, verbindlichsten Dank.

Dein Chef könnte sich allenfalls mit der Frage befassen, ob es sich vielleicht hier um einen Insolvenzstraftatsbestand handelt, nachdem es mit Sicherheit keine ordnungsgemäße Liquidation gegeben hat.

Verfasst: 01.07.2008, 09:11
von Mati
:thx - ist zwar für meine Forderung nicht hilfreich, aber für mich