"Interner" PfüB gegen Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

27.06.2008, 10:39

Hi Ihr Lieben!

Ich hab folgendes Problem:

Wir haben eine schön etwas ältere Forderungssache gegen einen Schuldner laufen, bei dem wir bis jetzt erfolglos vollstreckt haben.

Jetzt hat genau dieser Schuldner gegen einen Mandanten von uns einen MB beantragt. Wir haben die Sache bei uns laufen und Widerspruch eingelegt.

Angenommen, unser Mandant wird verurteilt, an den Schuldner in der anderen Sache zu zahlen, dürften wir dann einen Pfüb machen und unseren Mandanten als DS angeben oder fällt sowas unter Schweigepflicht, etc?
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Smilie
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#2

27.06.2008, 10:49

Hm, schwer zu sagen. Allerdings würde ich einfach diesen PfÜB machen und dann einfach abwarten...
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Bärchen

#3

27.06.2008, 11:04

Fraglich ist nur, was ihr pfänden wollt... Ich würde das mal echt mit dem RA besprechen.
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#4

27.06.2008, 11:12

Ich denke, wenn der jetzige Mdt verurteilt wird, einen bestimmten Betrag an den alten Schuldner zu zahlen, dann soll der Anspruch des alten Schuldners auf Auszahlung des Betrages vom jetzigen Mdt gepfändet werden. So hab ich das jedenfalls verstanden.
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#5

27.06.2008, 11:15

ganz genau! ;-)
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ciryll
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#6

27.06.2008, 11:23

vollstreckt ihr gegen den schuldner eigene kosten oder für einen anderen mandanten? ich weiss nicht ob ich völlig daneben liege, aber als erster gedanke kam mir "schweigepflicht nicht verletzen"
das würde ich an eurer stelle ganz genau prüfen
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#7

27.06.2008, 11:33

Das Thema Schweigepflicht sollte man in Honorarsachen nicht überstrapazieren.

Der Sachverhalt ist sicher etwas ungewöhnlich, und man sollte es dem Mandanten auch erklären (wenn es denn soweit kommt), aber letztlich sehe ich hier nicht den Unterschied dazu, wenn man sich z.B. durch die örtlichen Banken pfübst.
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#8

27.06.2008, 11:46

wir würden nicht unser Honorar pfänden sondern eine Forderung unseres Mandante gegen den Schuldner (und die bisherigen Vollstreckungskosten)

Hatte schon einen Kontopfüb gemacht, weil uns durch die Andere Sache die Bankverbindung des Schuldners bekannt wurde. Leider erfolglos.

Aber ich find einen Pfüb bei dem wir den Auszahlungsanspruch des Schuldners gegen unseren anderen Mandanten pfänden schon "schwieriger"
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#9

27.06.2008, 11:57

Es ist ja noch nicht so weit, dass euer Mandant an den Schuldner zahlen muss, oder?

Ansonsten mal mit dem Anwalt sprechen, vielleicht geht ja was, wenn es zum Verfahren kommt, mit Abtretung oder Streitverkündung. Bin mir aber nicht so sicher. Natürlich müsste das auch mit beiden Mandanten besprochen werden.
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#10

27.06.2008, 11:57

Stellt sich doch die Frage, was hier als Schlimmstes passieren kann?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich der Schuldner beschwert, da er selber eine Forderung offen hat, die tituliert ist.
Im Übrigen hat euer Mandant doch nur Glück, wenn ihr "heraus gefunden" habt, dass der Schuldner noch eine andere Einnahmequelle hat.

Ich denke ihr handelt auf jeden Fall im Interesse eurer Mandanten.
Ihr habt ja immerhin Widerspruch gegen den MB eingelegt, vielleicht gewinnt ihr auch im streitigen Verfahren. Dann ist das Thema ohnehin erledigt.

Im anderen Fall hättet ihr für euren Mandanten zwar einen Fall verloren, aber das kann ja nun mal vorkommen und für den anderen habt ihr Zugang zu einer erfolgreichen ZV.
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