ZV wegen Unterhalt, kaum Infos

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blnerin
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#1

25.06.2008, 13:33

Hallo,

wir haben hier derzeit einen schwierigen Fall und kommen einfach nicht weiter. Vielleicht hat jemand von euch noch einen Tipp.

Unsere Mandantin hat zwei Kinder, wobei die einen nächsten Monat 18. wird. Ihr Vater zahlt keinen Unterhalt. Wir hatten es dann zunächst mit einem Sachpfändungsauftrag i. V. m. EV-Abgabe versucht, weil unsere Mandantin keine Infos hat und wir durch die evtl. EV-Abgabe etwas versprochen haben. Also keine Kontoverbindung, kein Arbeitgeber nichts. Mittlerweile hat sie wohl erfahren, dass er derzeit so einen 400 € Job hat. Der Sachpfändungsauftrag funktionierte nicht, da er dort wo er gemeldet ist nicht ist. Wir hatten es dann noch bei seiner angeblich getrennt lebenden Ehefrau versucht, dort ist er natürlich auch nicht. Sie wusste auch wohl, dass er jetzt zwei Roller und ein Auto hat, aber da der Gerichtsvollzieher uns die Unterlagen zurückschickt und sagt, dass der Typ dort nicht wohnhaft ist, bringt uns das auch nichts.

Unsere Mandantin hatte auch Strafanzeige gestellt, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, das Gericht konnte bei seiner angeblich getrennten Ehefrau zustellen. Nun wissen wir nicht mehr, was wir noch pfänden können. Sie fragte, ob wir hier noch Rentenanwartschaften pfänden können, aber das halten wir für wenig sinnvoll, oder? Der Typ ist erst 43. Die Titel vom Jugendamt sind von 1999. Hat vielleicht irgendwer noch eine gute Idee?

Wann verjähren eigentlich die rückständigen Unterhaltsansprüche?

LG Blnerin
Mella
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#2

25.06.2008, 13:53

Keine Ahnung, ob Dir das weiterhilft, aber ich stelle es einfach mal ein:

Ich konnte auch mal in einer Unterhaltssache den Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermitteln.

Ich hatte mich dann mit folgendem Schreiben an die Polizei gewandt und diese hat mir tatsächlich eine aktuelle Anschrift des Schuldners besorgen können:


"hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Interessen von Frau ...... anwaltlich vertreten. Eine auf uns lauten-de Vollmacht fügen wir als Anlage bei.

Unserer Mandantin steht gegen Herrn ....... eine Unterhaltsforderung aus einer notariellen Urkunde des Notars .................. zu.

Unsere Mandantin hat uns mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Herrn ........... beauftragt. Wir versuchen nun in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners zu vollstrecken. Hierzu benötigen wir eine aktuelle Anschrift des Schuldners. Leider ist uns diese jedoch nicht bekannt.
Herr ............ wohnte zuletzt in .............. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamtes der Stadt ............. vom ............ wurde Herr ............ unter dem ............. von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.

Um nun die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes nach § 16 ZPO zu begründen, müssen wir nachweisen, dass ein neuer Wohnsitz des Herrn ........... trotz ernstlich angestrengter Ermittlungen (Polizeiauskunft) nicht bekannt ist (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, § 16, Rn. 4).

Wir bitten daher höflich um Erteilung einer Polizeiauskunft, dass ein neuer Wohnsitz nicht bekannt ist."
Ernie

#3

25.06.2008, 13:54

Habt IHr die Kennzeichen der Motorroller? Darüber und über die jeweilige Versicherungsgesellschaft könnt Ihr an die letzte Wohnanschrift kommen, die er zum Zeitpunkt des Erwerbs der jeweiligen Kennzeichen hatte. Die Mandantschaft sollte insoweit aber auch auf die FARBE der Kennzeichen achten (die könnten ja auch uralt sein...).

Wißt Ihr, wo die Roller bzw. das Fahrzeug stehen?

Was ist mit Pfändung beim Finanzamt?

Sind die Kinder über den Schuldner krankenversichert? Über die Krankenkasse könnt Ihr auch an die dort bekannte Anschrift, ggf. auch dessen Arbeitgeber, in Erfahrung bringen bzw. durch die Mandantschaft bringen lassen.

Wie ist der Kontakt zur angeblich getrennt lebenden Ehefrau? Kann man die nicht vorsichtig aushorchen?

Ist die letzte Unterhaltszahlung per Überweisung erfolgt? Dann könnte man dort auch ansetzen...
Blnerin
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#4

25.06.2008, 15:22

Unsere Madantin arbeitet beim Bürgeramt. Er ist ja in der einen Wohnung gemeldet. Also ist es uns ja bekannt, allerdings sagt der GV das er dort nicht ist. Wir vermuten auch, dass er bei der getrennt lebenden Ehefrau ist, diese sagt aber, er ist dort nicht. Der Kontakt ist dort auch nicht wirklich vorhanden. Unsere Mandantin hat wohl niemanden, der auch nur überhaupt mit ihm zu tun hat, um irgendetwas raus zu bekommen.

Wo die Roller oder Fahrzeuge stehen, wissen wir leider nicht genau. Die Kennzeichen haben wir. Es habert halt immer daran, dass überall die Adresse von ihm angegeben ist, aber nur wir (das Gericht konnte es ja z. B.) nicht an ihn ran kommen.

Krankenversichert sind sie über die Mutter. Wegen der letzten Unterhaltszahlung müsste ich die Mandantin noch einmal fragen.

Das mit dem Finanzamt müsste ich noch einmal schauen. Habe allerdings keine Ahnung, wie man so etwas macht. Braucht man dazu seine Steuernummer oder so?
Ernie

#5

26.06.2008, 06:51

Zuständiges Finanzamt ist das, in dessen Bezirk der Steuerzahler wohnt. Für die Ausbringung eines Pfübs benötigst Du die Steuernummer nicht!

Versucht doch mal über die Kennzeichen der Roller die entsprechende Versicherungsgesellschaft ausfindig zu machen, um dann von dort die letzte Anschrift (vielleicht ist das ja die tatsächliche Anschrift des Aufenthaltsorts) herauszufinden (manchmal genügt da ja ein Anruf...).
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