Guten Morgen,
es geht um folgenden Fall:
Unsere Mandantin kam zu uns, da sie in unregelmäßigen Abständen Zahlungsaufforderungen von einem Inkassounternehmen bekommt und sie nicht wußte wieso. Nun haben wir dort nachgefragt worum es denn ginge. Da schickt uns das Inkassobüro einen VB vom 28.01.00. Unsere Mandantin wird dort zusammen mit ihrem (getrennt lebenden) Ehemann als Gesamtschuldner für Miete, Mietnebenkosten und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen, insgesamt etwas über 3.000,-- €.
Da der Ehemann wohl abgetaucht ist - sie weiß auch nicht wo er ist, sie wohnt schon seit ca. 8-9 Jahren nicht mehr mit ihm zusammen - meldet sich das Inkassobüro natürlich bei unserer Mandantin.
Nun haben wir uns gestern den VB mal genauer angeschaut und da ist uns aufgefallen, dass unserer Mandantin - ich nenn sie mal Schmidt-Müller - nur zum Namen Schmidt zugestellt worden ist. In ihrer Heiratsurkunde steht aber lt. Mandantin Schmidt-Müller. Verheiratet sind die beiden seit ca. 15-20 Jahren, habe die Urkunde nicht hier.
Wie ist das nun, Zustellung wirksam oder nicht? Wir meinen nein, ergo kann aus dem VB auch nicht vollstreckt werden.
VB richtig zugestellt?
Hm, ich hatte die Sache mal mit nem Urteil.... Die Schuldnerin hatte zwischenzeitlich die Schreibweise ihres Namens geändert ohne das dem Vermieter "offiziell" mitzuteilen. Der GVZ meinte dann auch, dass er nicht vollstrecken könne. (Besch... Idiot der - hat die ganze Sache auch noch wegen anderer Sachen total verbockt - aber das ist OT). Wir haben dann ne EMA-Anfrage gemacht und dann die Berichtigung beantragt. Durch Beschluss gings dann.
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- LuzZi
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Unsere Mandantin sagt noch, sie hätte auch nie einen Mietvertrag unterschrieben. Dann hatten wir den bei der angeblichen Gläubigerin angefordert und die hat den Vertrag nicht mehr.
Smilie dein Fall trifft nicht genau unseren, aber vllt. hast du ja das Urteil da irgendwie.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Ich hatte mal so eine ähnliche Sache mit einem Ex-Mann der schon seit 15 Jahren aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen ist, auch wieder neu verheiratet war etc.
Der wurde auf Rückständige Miete in Anspruch genommen. Leider hat der dem Mietvertrag nie gegenüber dem Vermieter gekündigt.
Der MB usw. wurde immer der Frau zugestellt, die hat natürlich nix gesagt und war eh unpfändbar. Der Mann wusste von all dem nix, bis irgendwann der GVZ in seinem Haus stand und pfänden wollte.
EMA hatte er sich umgemeldet.
Letztendlich hat das Gericht nach viel hin und her entschieden, dass der VB nicht wirksam zugestellt wurde, also auch nicht gepfändet werden darf.
Der wurde auf Rückständige Miete in Anspruch genommen. Leider hat der dem Mietvertrag nie gegenüber dem Vermieter gekündigt.
Der MB usw. wurde immer der Frau zugestellt, die hat natürlich nix gesagt und war eh unpfändbar. Der Mann wusste von all dem nix, bis irgendwann der GVZ in seinem Haus stand und pfänden wollte.
EMA hatte er sich umgemeldet.
Letztendlich hat das Gericht nach viel hin und her entschieden, dass der VB nicht wirksam zugestellt wurde, also auch nicht gepfändet werden darf.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Zum einen: Wenn das Inkassounternehmen sich auf Zahlungsaufforderungen beschränkt, kann man sich natürlich fragen, warum die nicht vollstrecken; oder zahlt eure Mandantin gelegentlich?
Sind die vielleicht gar nicht im Besitz des Titels sondern haben vielleicht nur eine Kopie?
Zum anderen: Eine Forderungsabwehr nur auf so eine schwache Sache wie einen nicht ganz vollständigen Nachnamen zu bauen, ist dünnes Eis. Denn wenn sich die Personenidentität nachweisen läßt, was vermutlich der Fall ist, käme für den Titelinhaber eine Titelkorrektur in Frage, wenn nicht der GV ohnhin durch die Vorlage der Nachweise davon ausgeht, bei der richtigen Person zu vollstrecken.
Sind die vielleicht gar nicht im Besitz des Titels sondern haben vielleicht nur eine Kopie?
Zum anderen: Eine Forderungsabwehr nur auf so eine schwache Sache wie einen nicht ganz vollständigen Nachnamen zu bauen, ist dünnes Eis. Denn wenn sich die Personenidentität nachweisen läßt, was vermutlich der Fall ist, käme für den Titelinhaber eine Titelkorrektur in Frage, wenn nicht der GV ohnhin durch die Vorlage der Nachweise davon ausgeht, bei der richtigen Person zu vollstrecken.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Ich geh mal davon aus, dass Eure Mdt auch keinen MV mehr hat... Aber wenn sie nie unterschrieben hat, dann kann sie auch nicht für die Ansprüche aus dem MV haften. Es sei denn, sie hat evtl. ne Bürgschaft oder sowas unterschrieben. Haben die beiden denn damals zusammengelebt?
Was mir einfallen würde wäre Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder ne ZV-Gegenklage wenn sie wirklich nie was bekommen hat. Das Problem ist nur, dass auch zu beweisen...
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Alles ähnliche Fälle das ist wahr, aber im Großen und Ganzen leider nicht ganz passend auf meinen.
Ich werde jetzt einfach dem Inkassobüro mitteilen, dass nicht wirksam zugestellt worden ist, da die Mandantin nie Schmidt sondern immer Schmidt-Müller gehießen hat und zudem nie einen Mietvertrag unterschrieben hat.
Wenn einer ein Urteil hat was auch nur annähernd in die Richtung geht wäre ich dankbar, wenn ihr mir das faxen könntet.
Ich werde jetzt einfach dem Inkassobüro mitteilen, dass nicht wirksam zugestellt worden ist, da die Mandantin nie Schmidt sondern immer Schmidt-Müller gehießen hat und zudem nie einen Mietvertrag unterschrieben hat.
Wenn einer ein Urteil hat was auch nur annähernd in die Richtung geht wäre ich dankbar, wenn ihr mir das faxen könntet.
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kannst Du machen. Aber: wenn ich so ein Schreiben eines Gegnervertreters bekäme würde ich das allenfalls für einen Versuch des Nebelkerzenwerfens halten. Ob sich ein Inkassounternehmen veranlaßt sähe, sich mit der Berechtigung des Titels auseinanderzusetzen...
Titel ist Titel, und ob bei Tageslicht betrachtet die Zustellung wirklich mangelhaft wäre, hätte ich meine Bedenken. Dafür ist der Name nicht falsch genug.
Hier wurden die Rechtsmittel versäumt, warum auch immer, daher besteht zunächst einmal der Anpruch als Titel, unabhängig davon, was die Mandantin unterschrieben oder auch nicht unterschrieben hat.
Die Basis für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand würde ich für dünn halten.
Titel ist Titel, und ob bei Tageslicht betrachtet die Zustellung wirklich mangelhaft wäre, hätte ich meine Bedenken. Dafür ist der Name nicht falsch genug.
Hier wurden die Rechtsmittel versäumt, warum auch immer, daher besteht zunächst einmal der Anpruch als Titel, unabhängig davon, was die Mandantin unterschrieben oder auch nicht unterschrieben hat.
Die Basis für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand würde ich für dünn halten.
Zuletzt geändert von HIMI am 25.06.2008, 10:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Ja ist mir alles klar. Trotz allem ist dieser Titel - wie leider so viele - zu Unrecht ergangen und da will unsere Mandantin natürlich dann auch nichts drauf zahlen. Es geht hier mittlerweile um bald 4.000,-- €, da würdest du die Sache wahrscheinlich auch zweimal durchleuchten.
Sie hatte nie einen Mietvertrag unterschrieben, sie hat immer schon anders geheißen und war zum Zeitpunkt der Zustellung aus der Wohnung schon ausgezogen lt. ihrer Aussage. Ihr Mann hätte sie auch angeblich abgemeldet, was aber keiner nachweisen kann im Moment. Eine Zustellung ihr gegenüber kann nie erfolgt sein, nur lässt sich das in der Tat nicht einfach beweisen.
Der Mann wird auch kaum sagen, dass sie damals nicht mehr dort gewohnt hat, er ist ja genauso dran wie sie auch in diesem Fall.
Sie hatte nie einen Mietvertrag unterschrieben, sie hat immer schon anders geheißen und war zum Zeitpunkt der Zustellung aus der Wohnung schon ausgezogen lt. ihrer Aussage. Ihr Mann hätte sie auch angeblich abgemeldet, was aber keiner nachweisen kann im Moment. Eine Zustellung ihr gegenüber kann nie erfolgt sein, nur lässt sich das in der Tat nicht einfach beweisen.
Der Mann wird auch kaum sagen, dass sie damals nicht mehr dort gewohnt hat, er ist ja genauso dran wie sie auch in diesem Fall.
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Vielleicht wurde der Titel ohne Rechtsgundlage beantragt, darum ist er aber nicht zu Unrecht ergangen - eine Prüfung des Anspruchs ist nun mal im Mahnverfahren nicht vorgesehen.
Bei allem Mitgefühl für eure Mandantin - sie muß sich da vermutlich Mitwirken durch Unterlassen der vorgesehenen Rechtsmittel anlasten lassen, die eben zur gerichtlichen Überprüfung der Anspruchsgrundlage und dann vermutlich zu einer Klageabweisung geführt hätten.
Woanders nennt man das Dummheit. Solche Mandanten haben die meisten von uns schon zur Genüge gesehen.
Die Kuh muß jetzt anders vom Eis. Der Mandantin sollte vermittelt werden, daß sie nur hoffen kann, mit einem "blauen Auge" aus der Sache rauszukommen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß hier ein Titel aus gesamtschuldnerischer Haftung vorliegt? Wenn das Inkassounternehmen tatsächlich seine Beauftragung nachweist (Kopie des VB genügt hier mE nicht), sollte vielleicht über einen 50/50 % Vergleich nachgedacht werden.
Bei allem Mitgefühl für eure Mandantin - sie muß sich da vermutlich Mitwirken durch Unterlassen der vorgesehenen Rechtsmittel anlasten lassen, die eben zur gerichtlichen Überprüfung der Anspruchsgrundlage und dann vermutlich zu einer Klageabweisung geführt hätten.
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Die Kuh muß jetzt anders vom Eis. Der Mandantin sollte vermittelt werden, daß sie nur hoffen kann, mit einem "blauen Auge" aus der Sache rauszukommen.
Gehe ich recht in der Annahme, daß hier ein Titel aus gesamtschuldnerischer Haftung vorliegt? Wenn das Inkassounternehmen tatsächlich seine Beauftragung nachweist (Kopie des VB genügt hier mE nicht), sollte vielleicht über einen 50/50 % Vergleich nachgedacht werden.
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