Hallo!
Ich bin sicher, meine Frage ist ziemlich doof, aber ich weiß nicht mehr weiter Unter den bereits existierenden Themen konnte ich auch keine für mich passende Antwort finden.
Folgendes:
Chef legt mir eine Akte hin und verfügt einen ZV-Auftrag. Alles schön und gut, aber:
Wir haben einen KfB und danach einen PfüB bekommen.
Die Hauptforderung bleibt NUR der Betrag aus dem KfB?, was ist mit den anderen Kosten? Was von den folgenden Kosten sind Nebenforderungen (ich tu mich damit IMMER schwer *grr*) :
1. RA-Kosten für den PfüB
2. Gerichtskosten für den PfüB
3. GVZ-Zustellkosten für den PfüB
Und verzinse ich die Kosten, da die ja bereits im PfüB berücksichtigt wurden?
Danke fürs drüber Nachdenken
Welche Kosten in ZV-Auftrag
Die Hauptforderung sind in diesem Fall die verzinslich festgesetzten Kosten im KFB.
Alle anderen Kosten - RA-Kosten Pfüb etc. sind unverzinsliche Kosten, werden als Auslagen ins Forderungskonto gebucht. Bzw. die RA-Kosten für den Pfüb müßten ja bei Antragstellung desselben schon ins Forderungskonto gebucht worden sein vom Programm respektive von Dir.
Alle anderen Kosten - RA-Kosten Pfüb etc. sind unverzinsliche Kosten, werden als Auslagen ins Forderungskonto gebucht. Bzw. die RA-Kosten für den Pfüb müßten ja bei Antragstellung desselben schon ins Forderungskonto gebucht worden sein vom Programm respektive von Dir.