Welche Kosten in ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
leeloo3
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 23.06.2008, 14:50
Wohnort: Berlin

#1

24.06.2008, 17:04

Hallo!

Ich bin sicher, meine Frage ist ziemlich doof, aber ich weiß nicht mehr weiter :( Unter den bereits existierenden Themen konnte ich auch keine für mich passende Antwort finden.

Folgendes:

Chef legt mir eine Akte hin und verfügt einen ZV-Auftrag. Alles schön und gut, aber:

Wir haben einen KfB und danach einen PfüB bekommen.

Die Hauptforderung bleibt NUR der Betrag aus dem KfB?, was ist mit den anderen Kosten? Was von den folgenden Kosten sind Nebenforderungen (ich tu mich damit IMMER schwer *grr*) :

1. RA-Kosten für den PfüB
2. Gerichtskosten für den PfüB
3. GVZ-Zustellkosten für den PfüB

Und verzinse ich die Kosten, da die ja bereits im PfüB berücksichtigt wurden?

Danke fürs drüber Nachdenken :)
secret72

#2

24.06.2008, 17:07

Die Hauptforderung sind in diesem Fall die verzinslich festgesetzten Kosten im KFB.

Alle anderen Kosten - RA-Kosten Pfüb etc. sind unverzinsliche Kosten, werden als Auslagen ins Forderungskonto gebucht. Bzw. die RA-Kosten für den Pfüb müßten ja bei Antragstellung desselben schon ins Forderungskonto gebucht worden sein vom Programm respektive von Dir.
leeloo3
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 23.06.2008, 14:50
Wohnort: Berlin

#3

24.06.2008, 17:25

Danke für die schnelle Antwort! Damit kann ich auf jeden Fall schon mal was anfangen. :) Aber jetzt ist erstmal Feierabend! ;)
Benutzeravatar
tobik9
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 12.06.2007, 23:10
Software: RA-Micro
Wohnort: 23866 Nahe

#4

24.06.2008, 18:44

:dafuer
Antworten