Aber wenn er doch noch unter der Anschrift gemeldet ist, kann dort doch auch wirksam zugestellt werden. Egal ob er sich dort aufhält oder nicht. Das Räumungsurteil konnte dort ja auch zugestellt werden!
Oder bin ich mit der Meinung eine Minderheit?
Räumungsauftrag und zustellfähige Anschrift
- Di
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Muss sowas nicht gegengezeichnet werden? (gem. § 3 ZVG)
Warum machst du dann EMA, wenn er sich dort aufhält?
Ich verstehe gerade das Logische daran nicht...
Warum machst du dann EMA, wenn er sich dort aufhält?
Ich verstehe gerade das Logische daran nicht...
Liebe Grüße
Diana
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Er hält sich ja gerade nicht dort auf.
Ich sage ja: Er ist dort gemeldet und hat dort einen Briefkasten = zustellfähige Anschrift.
Um aber auszuschließen, dass er sich doch (vor kurzem) umgemeldet hat, habe ich eine EMA gemacht bzw. um nachzuweisen, dass er noch unter der Anschrift gemeldet ist.
Ich sage ja: Er ist dort gemeldet und hat dort einen Briefkasten = zustellfähige Anschrift.
Um aber auszuschließen, dass er sich doch (vor kurzem) umgemeldet hat, habe ich eine EMA gemacht bzw. um nachzuweisen, dass er noch unter der Anschrift gemeldet ist.
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Ja, aber der Schuldner muss trotz allem dafür unterschreiben, dass er das Schreiben auch zugestellt bekommen hat! Stöber mal in der ZVG!
Liebe Grüße
Diana
Diana
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gem. § 3 ZVG:
Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen.
Sie können durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen.
Sie können durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
Liebe Grüße
Diana
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