Zwangssicherungshypothek / Miteigentumsanteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Suse
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#1

24.06.2008, 10:45

Hallo zusammen!

Ich bin ja in ZV eine totale Niete.

Ich habe hier ein notarielles Schuldanerkenntnis und die Eintragungsbekanntmachung über die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem 1/2 Miteigentumsanteil der Schuldnerin.

Ich lass jetzt erstmal den Titel zustellen aber was mach ich dann? Im Goebel kann ich nichts dazu finden. Leider reicht meine Fantasie auch nicht so weit. Ich kann doch nicht "ein halbes Haus" pfänden.

:bahnhof

Kann mir jemand helfen?
LG, Ela
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Smilie
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#3

24.06.2008, 11:23

Und - alles klar oder noch Fragen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Suse
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#4

24.06.2008, 11:38

Leider immer noch Bahnhof...
LG, Ela
Suse
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#5

24.06.2008, 14:02

:schieb
LG, Ela
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Kichererbse
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#6

24.06.2008, 14:04

Wo ist denn nun genau das Problem?
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

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Suse
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#8

24.06.2008, 15:23

Ich les es mir morgen nochmal genau durch. Heute schaff ich es nicht. Muss gleich los zum Fachwirt-Unterricht. Leider haben wir heute kein ZV, sonst könnte ich unseren Dozenten direkt fragen.

Ansonsten meld ich mich nochmal wenn ich darf.
LG, Ela
Jupp03/11

#9

24.06.2008, 15:31

Wie hoch sind denn die Belastungen, die der Sicherungshypothek vorgehen? Läuft ggf. schon die Zwangsversteigerung?
Kordu

#10

24.06.2008, 18:37

Suse hat geschrieben:Ansonsten meld ich mich nochmal wenn ich darf.
Natürlich darfst Du!! :wink:
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