VZV und PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kathrin
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#21

03.07.2008, 16:20

das ist nicht nur KEIN Problem sondern eher noch ein Vorteil, weil... wenn er da noch nen Sparbuch hast oder ein zweites Konto, erwischst du das gleich mit...

Ich schreibe die Kontonummer NIE in den PfÜB!
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Kerima
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#22

03.07.2008, 16:22

Ich kenn dich zwar nicht persönlich, aber ich habe dich soeben zu meiner besten Freundin auserkoren (schreibt man das so?). :-)

DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE

Du hast mir den Abend gerettet - hab mir gerade voll den Kopf gemacht.
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puppa2402
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#23

03.07.2008, 16:23

Also eigentlich müsste die Drittschuldnerin das auch ohne Kontonummer zuordnen können. Wenn Du alle Angaben vom Schuldner hat. Aber ich würde auf jeden Fall nochmal morgen früh auf der Geschäftsstelle anrufen und versuchen, dass die das nachtragen. Oder sie sollen Dir zumindest den zuständigen GVZ nennen, wenn der PfüB schon zur Zustellung raus ist. Vielleicht kann der was retten. Denn manchmal stellen sich so Banken schon doof an und sagen, dass sie ohne Kontonummer nichts anfangen können. Wenn das alles nichts hilft, warte die Drittschuldnererklärung ab und antworte denen dann mit der "zwischenzeitlich bekannt gewordenen" Kontonummer.
Liebe Grüße
puppa

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puppa2402
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#24

03.07.2008, 16:25

@ Kathrin: Haste auch wieder recht. Wäre mal wieder einen Versuch wert. Aber ich habe hier in Düsseldorf meistens Probleme mit den Banken ohne Nummer. Ich habe im Text immer gleich mit drin stehen, dass auch etwaig bestehende Sparbücher, weitere Konten etc mitgepfändet werden.
Liebe Grüße
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Kathrin
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#25

03.07.2008, 16:26

also, ich würde abwarten, weil das doch in 99,99 % der Fälle funktioniert... Die Bank hat sich höchstens mal beschwert, weil wir kein Geburtsdatum angegeben haben, aber die Kontonummer brauchten wir nie... und wir haben schon so manches gefülltes Sparkonto gefunden dadurch!!
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Smilie
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#26

03.07.2008, 16:26

Eigentlich ist die Konto-Nr. überhaupt nicht notwendig im PfÜB. Du pfändest ja die Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung. Die Nr. macht es der Bank nur leichter, ihren Kunden dort zu finden. Wenn die den Namen dann haben, dann tauchen sowieso die Unterkonten der Person in den Daten mit auf.

Also: Keine Panik auf der Titanic!!!!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Kerima
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#27

03.07.2008, 16:27

Also normalerweise schreiben wir in den PfÜB die Kontonummer u.a. rein.
Ich habe es gestern vergessen, weil hier der Teufel los war -um mich rum RA-Micro-Leute, die hier was gemacht haben-da was gemacht haben.
Nun war das kurz vor Feierabend, das Ding musste noch unbedingt raus und heute merke ich - shit, keine Kontonummer.

Es geht um die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in Ratingen.
Ich bin gespannt ... aber man kann da nach der Drittschuldnererklärung noch was retten, wenn nötig, kein neuer PfÜB muss her, oder?

Es geht übrigens um eine GmbH und keine Privatperson.

Danke nochmal ...
Kathrin
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#28

03.07.2008, 16:32

Naja, bei manchen Banken sind die ja auch zentral zuständig, wie z.B. bei der Postbank, wo halt die Zweigstelle in Dortmund glaube ich (weiß ich grad nicht ausm Kopf) die ganzen PfÜBs bearbeitet. Natürlich kannste die immer an die "Zweigstellen" schicken, aber die geben das auch nur nach Dortmund weiter. Ich schick das, seitdem ich das weiß immer gleich dahin.

Zusätzlich hab ich mir aufgrund des eben erwähnten Umstandes angewöhnt einfach mal bei der Bank anzurufen und zu fragen, an wen ich den PfÜB schicken soll. Natürlich sag ich denen nicht, wer der Schuldner ist!
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#29

03.07.2008, 16:35

Kerima hat geschrieben:Ich bin gespannt ... aber man kann da nach der Drittschuldnererklärung noch was retten, wenn nötig, kein neuer PfÜB muss her, oder?

Es geht übrigens um eine GmbH und keine Privatperson.

Danke nochmal ...
GANZ ruhig.. tief einatmen. Es ist GAR NIX passiert! Kein neuer PfÜB! Das höchste der Gefühle ist eine Drittschuldnererklärung, dass die das nicht zuordnen können und zurückweisen, und dann antwortest du denen ganz lieb und nett, dass du doch noch ne Kontonummer in der Akte gefunden hast, teilst die mit. Dann finden die das Konto und gut ist!!!
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#30

03.07.2008, 16:38

Also bei mir war es folgendermaßen (wenn ich euch damit mal kurz langweilen darf):
Ich habe bei der Deutschen Bank AG angerufen (die Privat- und Geschäftskunden AG kann man nicht direkt rausfinden) und nachgefragt, welche Geschäftsstelle für die von mir durchgegebene Kontonummer zuständig ist. Ich habe daraufhin noch die BLZ durchgegeben und die Anschrift bekommen. Ich habe also den PfüB auf die Deutsche Bank AG ausgestellt.

VZV wurde zugestellt, PfÜB wurde nach Frankfurt zugestellt.Die Deutsche Bank AG teilte mit, dass keine Kontoverbindung gefunden werden konnte. Wir waren verwirrt, haben nachgefragt und mitgeteilt bekommen, dass es sich bei der uns vorliegenden Kontonummer um die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG handelt. Das hat mir aber keiner gesagt, als ich dort anrief und die BLZ durchgab.

Nun war der PfÜB wirkungslos, ich sauer, mein Chef genervt.
Wir haben dort nochmals angerufen, haben uns zu dem für unseren Schuldner zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen, haben diesen angemeckert und rausbekommen, dass wir den nächsten PfÜB nach Ratingen schicken sollen.

Deswegen meine Angst. :)
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