ev-protokoll unvollständig

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nikita

#21

20.06.2008, 13:53

@jenniver

na die bank hatte jawohl nen piep :)
jenniver
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#22

20.06.2008, 13:55

Smilie hat geschrieben:Also, wenn sein Gehalt auch schon gepfändet wird, dann würde ich mich da mal hinterklemmen und versuchen, mich da mit ranzuhängen. Vielleicht bekommst Du dann eher Geld als von der Bank.
Dabei ist allerdings auch Vorsicht geboten. Ich hatte Anfang des Jahres 2 Fälle, wo ich endlich die Aussicht hatte, Geld vom Arbeitgeber zu bekommen, da die Vorpfändungen ausgelaufen waren. Bei einem habe ich noch 3 Monate was bekommen, dann ist er aus dem Unternehmen ausgschieden und der andere hat dort schon aufgehört, bevor kurz bevor wir Geld bekommen sollten. :evil:
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Smilie
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#23

20.06.2008, 14:06

Klar, das Risiko muss man eingehen. Man muss schon mit dem Mdt. über die Risiken und die Kosten der ganzen Sache sprechen. Dann sollte er entscheiden, wie er weiter machen will.

Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall. Da hab ich erst das Bankkonto gepfändet. Dann lief der Schuldner zum Gericht weg. dem Freibetrag und da kam raus, dass er Gehalt bezieht. Dann hab ich die Sache auch mit unserem Mdt durchgesprochen und wir haben uns auch noch für ne Gehaltpfändung entschlossen. Denn wenn noch jemand rausbekommt, dass der Schuldner nen Job hat und uns das Gehalt wegpfändet, dann kommt auf dem Konto nur noch der unpfändbare Betrag an und die Sache plätschert vor sich hin. Dann war der Schuldner zwischenzeitlich noch mal im Knast aber wir haben mittlerweile bis auf nen 10er unser Geld. (Und es gibt tätsächlich schon nachrangige Gläubiger.)
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tiffi
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#24

23.06.2008, 10:52

was mache ich denn jetz aber - man sitzt ja immer über so doofen akten - wenn der schuldner die spalte konten im protokoll komplett gestrichen hat...?

er hat nen job und bezieht gehalt, da muss es doch ein konto geben... habe dort schon unter nem vorwand versucht das herauszubekommen, aber die buchhaltung ist nicht besetzt und kein anderer hat zugriff... und die aus der buchhaltung wird sicherlich nen teufel tun mir das zu sagen...

lasse ich nachtragen? in welcher form macht man das? das kostet ja auch wieder gebühren... wisst ihr was man machen könnte?

hab hier nämlich die faxen dicke, der wollte schon so lange gezahlt haben, immerwieder angerufen und vertröstet... ich lasse ja mit mir reden, aber irgendwann ist schluss wenn der denkt, der kann mich veralbern...
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jenniver
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#25

23.06.2008, 11:01

tiffi hat geschrieben:er hat nen job und bezieht gehalt,
Was ist mit Lohnpfändung inkl. Herausgabe der Lohnabrechnung, wenigstens einer; da stehen meistens die Bankdaten mit drauf. Vorausgesetzt der Arbeitgeber ist nicht so dreist und schwärzt sie.
Ansonsten GV noch mal losschicken mit der Frage, bei welcher Bank der Schuldner sein Konto hat. Da ist aber wiederum das Problem, dass der Schuldner dann misstrauisch werden kann und sein Konto dort auflöst und ein neues eröffnet, bevor du das Protokoll wieder hast.
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tiffi
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#26

23.06.2008, 11:04

genau das ist mein problem, will nicht, dass der davon wind bekommt...

und das gehalt ist leider zu gering um da zu pfänden... deshalb hatte ich auf´s konto gehofft...

denn mal ganz ehrlich, der muss doch ein konto haben... ist gelerneter steuerfachangestellter, jetz kaufmännischer angestellter - was macht man da ohne konto...? oder ist das normal, das leute kein konto besitzen...
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secret72

#27

23.06.2008, 11:23

Heutzutage ist es eher unwahrscheinlich, dass man kein Konto hat, da ja so ziemlich alles bargeldlos abgewickelt wird. Und mit der Lohntüte wird auch keiner am Ende des Monats heimgeschickt, das wird doch immer überwiesen.

Ich würde den Gerichtsvollzieher auf jeden Fall mit der Nachbesserung beauftragen. Wenn dies zeitnah zur EV-Abgabe geschieht, dann mit dem Hinweis auf die kostenlose Nachbesserung (weder RA-Gebühren, AG Rahden, JurBüro 2006, 269 noch Wegegeld GVZ AG Darmstadt, JurBpro 2006, 331).
secret72

#28

23.06.2008, 11:35

Außerdem kannst Du auch noch die sogenannte "Verdachtspfändung" ausbringen und zwar bei max. drei (idealerweise) größeren Banken im Umfeld des Schuldners. Ich find nur blöderweise gerade den Artikel nicht, wo das drinsteht. Aber das geht auf jeden Fall. Haben wir auch schon gemacht.
secret72

#29

23.06.2008, 16:59

Man muss nur mal den Schreibtisch aufräumen, dann findet man auch was. :wink:

Also:

Der BHG hat mit Beschluss vom 19.03.2004, Az: IXa ZB 229/03 (ZVI 2004, 284) entschieden, dass bei gewerblichen Schuldnern die Benennung von bis zu drei drittschuldnerischen Banken in einem Pfüb-Antrag grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich ist. Ist der Schuldner kein Gewerbetreibender, kann die Anzahl der Drittschuldner darüber liegen.

(Nachzulesen in RaFa-Z Nr. 20, Mai 2008, Seite 2, Stichwort "Verdachtspfändung")
jenniver
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#30

23.06.2008, 19:10

Bei der Verdachtspfändung musst du aber schon sehr viel Glück haben, genau die Bank zu treffen. Wenn dir das gelingt, kannste den Tag auch Lotto spielen gehen.
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