VB obwohl MB nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

12.06.2008, 09:46

Ich brauche Eure Hilfe:

Kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch etwas machen (welches Rechtsmittel?) wenn der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde? Geht vielleicht die Vollstreckungsabwehrklage?

Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!
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Smilie
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#2

12.06.2008, 09:48

Wie wäre es mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Müsste glaube ich zwei Wochen nach Bekanntwerden des Hindernisses eingelegt werden.

Woher weißt Du denn, dass der MB nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Seid Ihr Antragsteller oder Antragsgegner?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Gast

#3

12.06.2008, 09:54

wir sind Antragsgegner, die Mandantin ist erst nach Ablauf der Frist zu uns gekommen und hat gesagt, dass ihr ein MB nie zugegangen ist.
Manu_75

#4

12.06.2008, 21:16

Aber der VB ist ihr doch offenbar zugestellt worden. Schätze, das könnte ein bißchen schwierig werden; da hatte sie doch die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch einzulegen. Oder gibt es Hinderungsgründe?
Nauja

#5

12.06.2008, 23:56

Mein erster Gedanke hierzu wäre auch VB ist zugestellt worden, Antragsgegner hatte Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen Einspruch einzulegen. Für den Widerspruch gg. MB ist es zu spät, VB ist erlassen, zugestellt und Rechtsmittelfrist ist vorüber.
grace
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#6

13.06.2008, 09:29

Moin,

ehrlich gesagt, erzählen die Mandanten aber auch viel, wenn der Tag lang ist. Wir haben schon Sachen erlebt... Angeblich NIE etwas bekommen und nach Akteneinsicht dann ganz klar sogar selber höchstpersönlich dafür unterschrieben.

Ich würde vorsichtshalber zunächst mal beim zuständigen Mahngericht anrufen und dort nachfragen, wann und wie an wen zugestellt wurde.

Dann kann man ja weitersehen...

Liebe Grüße aus dem leider heute etwas verregneten Weserbergland
sendet Grace
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