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Forderungsanmeldung im Inso-Verfahren

Verfasst: 11.06.2008, 12:41
von suncat
Bin gerade etwas ratlos und bräuchte deswege Eure Hilfe!

Wir haben von einer Kanzlei ein Schreiben bekommen in einer Angelegenheit "Inso-Verfahren Sowieso" und dass wir unsere Forderung anmelden können samt Vordruck.
Leider sagt mir der Name gar nichts und ein Az. von uns wurde auch nicht angegeben.
Ich habe also in dieser Kanzlei angerufen und mit 2 verschiedenen Sachbearbeitern gesprochen, die mir aber nirgends den Namen unseres Mandanten oder Betreuten rauslesen konnten.
Mir wurde dann der Tipp gegeben, wenn ich nicht rausfinden könnte wer unser Mandant ist, solle ich die Sache doch einfach vergessen. Ich bin jetzt nahe dran, wirklich einfach die Sache nicht weiter zu bearbeiten, weil mir noch gesagt wurde, unsere Forderung wäre nur € 174,90 hoch.

Das kann es doch aber auch nicht sein! Ich habe keine Ahnung von Inso-Verfahren, aber irgendwo mussten die doch unseren Namen herhaben, also muss der doch aus den Unterlagen auch rauszulesen sein!
Wie seht Ihr das?

Verfasst: 11.06.2008, 12:43
von rosa
also auf jeden fall müssen sie ja irgendwo eure anschrift her haben als gläubiger UND woher ist der betrag?? die müssen doch irgenwo was haben!!! ich würd das dann jetzt schriftlich machen, da haste irgendwelche ollen tanten dran die keine ahnung haben... frag schriftlich nach!!

Verfasst: 11.06.2008, 12:46
von Curry
Einfach so vergessen?! Die müssen dir doch sagen können, wo sie eure Adresse her haben, die haben sie sich doch nicht einfach ausgedacht.

Ist es vielleicht eine von euren Rechnungen, ist da noch irgendwo was offen oder evtl. vor kurzem erst bezahlt worden und könnte zurückgefordert werden vom Insolvenzverwalter?

Verfasst: 11.06.2008, 13:01
von suncat
Sie konnten mir nicht sagen, woher sie unseren Namen hatten und auch nicht woher der Betrag kommt! Ich werde jetzt da mal schriftlich nachfragen!

Ihr seid also auch meiner Meinung, dass man das nicht einfach so abhaken kann!

Verfasst: 11.06.2008, 19:34
von Honigkuchenpferd
Nee, auf keinen Fall liegen lassen. Schriftlich nachfragen. Der Insolvenzverwalter kann ggf. auch den SN wg. einer Kd.-Nr. o.ä. anschreiben.

Verfasst: 12.06.2008, 09:18
von Autotextkönigin
In vielen Insolvenzverfahren bekommt der InsV nur eine Gläubigerliste - sonst nix - nada - gar nix. Die dazugehörigen Unterlagen werden - sofern sie denn überhaupt existieren - beim Schuldner gelagert - der InsV sammelt nämlich nicht den Papierkrieg der SC der letzten Jahrhunderte und ist auch nicht sein Sekretariat. Es kommt leider gar nicht so selten vor, daß der Schuldner seine ganzen Gläubiger durcheinanderbringt und die Anwälte selbst als Gläubiger einträgt. Eigentlich wäre es dann ja eine eigene Forderung von euch gegen den Schuldner, in 90 % der Fälle sind das aber Vertreter gewesen - aber von wem - bleibt das Geheimnis des SC.

Also - Anschreiben zurückschicken mit dem Hinweis, daß das so nicht zugeordnet werden kann. Wir haben das dann immer an den SC weitergeleitet mit der Bitte um ergänzende Angaben, hat auch meistens geklappt.

Verfasst: 12.06.2008, 10:43
von suncat
Ich hatte gestern ein FAX an die Kanzlei geschickt und drum gebeten, nochmals zu prüfen!
Heute bekomme ich einen patzigen Anruf, dass sie nix finden können und dann legt die Dame auf!
Ich rufe dann zurück und bitte nochmals um Auskunft.
Da sagt doch die Dame tatsächlich: Ich weiss nix und außerdem haben Sie doch gerade aufgelegt! :shock:

Wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Schuldner anschreibt und um weitere Angaben bittet und sich dann bei mir meldet!

Verfasst: 12.06.2008, 10:53
von Smilie
Die haben doch wohl nen Schatten da!!! Wenn die Euch anschreiben, dann müssen sie ja wohl irgendwoher den Namen haben. Tsass, Ordnung haben die da...

Na ja, jedenfalls will sich die Tante jetzt kümmern. Ist auch besser so!! Wollen wir hoffen, dass sie sich bei Euch meldet.

Verfasst: 12.06.2008, 14:05
von Autotextkönigin
@suncat - und wenn sie das nicht schnellstmöglichst auf Reihe kriegt - beim Insolvenzgericht beschweren - geht ja gar nicht..