Zwangsgeldantrag § 888 - Zuständigkeit
Hi! An welches Gericht richte ich meinen Antrag auf Zwangsgeld nach § 888 ZPO? Der SChuldner soll uns AUskunft über die Rentenanwatschaften (Familiensache) erteilen. Ist das Gericht der HAuptsache zuständig, bei dem wir das Versorgungsausgleichsverfahren betreiben oder das Gericht am Wohnort des Schuldners? HILFE!
- petramaus
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Illle Gericht der Hauptsache ist zuständig, steht auch so in § 888 ZPO
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Ich kann mich anschließen: das Prozeßgericht erster Instanz ist für den Antrag zuständig
Ich kann hier auch nur .
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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die Frage war echt blöd, aber Ra-Micro hatte mir das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners vorgeschlagen.... Deswegen war ich etwas irritiert.
Vielen lieben Dank!
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