0,3 Gebühr auf 7,2 Mio! Wie rechne ich das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elke
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#1

09.06.2008, 11:35

Hallo Ihr Lieben!

Ich muss in einer Sache mit einem Gegenstandswert von 7.200.000,-- EUR die Zwangsvollstreckung einleiten.

Wie hoch ist da die 0,3 RVG-Gebühr?

Ich möchte in einer Sache mit diesem Streitwert lieber keinen Fehler machen. Daher bitte ich um Eure Mithilfe!

Vielen Dank!

Elke
Moni82

#2

09.06.2008, 11:37

0,3 Rechtsanwaltsgebühr(RVG) 6.928,80
+ Nr. 7002 VV RVG 20,00
+ MwSt. 19,0% 1.320,27
= Summe 8.269,07
StineP

#3

09.06.2008, 11:37

6928,80 €

Tabelle 13 RVG (hochrechnen auf 720000) und dann den Wert der 1,0 + 0,3 rechnen
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Forenfachkraft
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#4

09.06.2008, 11:38

Also unsere Software wirft da € 6.928,80 netto aus.
0,3 VG aus GW € 7.200.000,00
Elke
Foren-Azubi(ene)
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#5

09.06.2008, 11:38

Vielen Dank Ihr Lieben!

Das ging ja blitzartig!

Danke! Danke!
Moni82

#6

09.06.2008, 11:42

Ein Ruf... ein Ton... und wir helfen schon... oder so ähnlich :D
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