Hallo!
Gegen unsere Mandantin wurde eine KOntenpfändung veranlasst. Sie hat als Einnahmen nur Einnahme aus Verpachtung. Geht da auch ein Schuldnerschutzantrag nach § 850 k ZPO - da es ihre einzige Einnahme ist?
Und wie ist dass, wenn es nur ein Pfändungsbeschluss ist. Geht da auch § 850 k ZPO?
Danke Kathrin
Schuldnerschutzantrag 850 k ZPO - Eilt etwas!
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Antrag nach 850 k kannst Du nur stellen, wenn dein Mandant Einkünfte aus Arbeitseinkommen hat. 850 k verweist ausdrück auf 850 - 850 b und 850 c ZPO.
Bei Einkünften aus Verpachtung hilft eventuell 850 i weiter, habe ich aber noch nicht gehabt.
Bei Einkünften aus Verpachtung hilft eventuell 850 i weiter, habe ich aber noch nicht gehabt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Es steht "wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art" und damit ist es doch eindeutig, dass es sich um Einkünfte aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis handeln muss.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11