Hallo,
ich habe ein Problem. In einer ZV-Angelegenheit hat der GV mir die Unterlagen zurückgeschickt mit den Bemerken, dass die Schuldnerin unter der Anschrift nicht zu ermitteln ist. Ist die Schuldnerin evtl. Untermieterin? Bei Wem?
Eine EMA hat ergeben, dass sie dort gemeldet ist und keine Angaben über eine Untervermietung vorliegen. Da unsere Mandantin in unmittelbarer Nähe der Schuldnerin ihre Firma hat, habe ich eine Mitarbeiterin beauftragt, dort mal nachzusehen. Sie hat mir mitgeteilt, dass in dem Haus ca. 40 Parteien wohnen und unsere Schuldnerin auf dem Klingelschild nicht vermerkt ist. Nun wollte ich mal die Nachbarn im Haus per Telefon befragen. Leider sind diese nicht mit Adresse eingetragen.
Was würdet ihr jetzt machen?
Froschkoenig79
Schuldnerin gemeldet, aber GV kann nicht vollstrecken
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Hinfahren und bei den Nachbarn klingeln und fragen ob eine Frau ... da wohnt, du hättest einen Brief für sie.
Zunächst mal kann natürlich jemand umziehen, ohne sich umzumelden. Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit im Wert von 10 € oder so.
Mach als erstes mal eine Postermittlungskarte, damit stellst Du fest, ob es sich um eine zustellfähige Anschrift handelt. Sollte das der Fall sein, schickst Du den GV wieder hin und drückst ihm ausdrücklich aufs Auge, die Nachbarn zu befragen und die Ergebnisse im Protokoll festzuhalten.
Das hat schon oft auf wundersame Weise zur "Rematerialisierung" angeblich entschwundener Schuldner geführt...
Mach als erstes mal eine Postermittlungskarte, damit stellst Du fest, ob es sich um eine zustellfähige Anschrift handelt. Sollte das der Fall sein, schickst Du den GV wieder hin und drückst ihm ausdrücklich aufs Auge, die Nachbarn zu befragen und die Ergebnisse im Protokoll festzuhalten.
Das hat schon oft auf wundersame Weise zur "Rematerialisierung" angeblich entschwundener Schuldner geführt...
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Würde ich ja, aber dann müsste ich erstmal 100 km fahren.
- dutzi
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Zu diesem Thema hab ich auch was.
Wir haben jetzt schon 3x EMA-Anfrage gemacht und dann eben Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gestellt, weil wir Haftbefehl vorliegen haben.
Jetzt kam gestern vom GV die Mitteilung, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Schon wieder!!
Wir bekommen aber auch immer eine andere Anschrift wenn wir eine Anfrage machen, also jeden Monat ca.!
Da wird man echt verrückt :twisted:
Was kann ich denn dagegen dann machen?
Geht da ne Anzeige wegen Meldepflichtsverletzung?
Liebe Grüße
Wir haben jetzt schon 3x EMA-Anfrage gemacht und dann eben Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gestellt, weil wir Haftbefehl vorliegen haben.
Jetzt kam gestern vom GV die Mitteilung, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Schon wieder!!
Wir bekommen aber auch immer eine andere Anschrift wenn wir eine Anfrage machen, also jeden Monat ca.!
Da wird man echt verrückt :twisted:
Was kann ich denn dagegen dann machen?
Geht da ne Anzeige wegen Meldepflichtsverletzung?
Liebe Grüße
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Ich finde das auch zum Kotzen. Die haben keine Kohle, aber ziehen ständig um
... welch erschreckende Aussicht für den Schuldner
Immerhin meldet sich der Bursche immer wieder um, so scheint es.
Ich würde aber mal annehmen, ohne dich irgendwie desillusionieren zu wollen, daß ihr euch nicht darum gekümmert habt, wie alt eure Melderegisterangaben sind.
Anders gesagt folgt Ihr möglichweise nur "errötend" seinen wie auch immer alten Spuren.
Wenn Ihr eine "neue" Adresse bekommt, solltet Ihr nicht gleich den GV losjagen sondern erst mal eruieren, ob die Adresse auch aktuell und nicht bereits überholt ist.
Immerhin meldet sich der Bursche immer wieder um, so scheint es.
Ich würde aber mal annehmen, ohne dich irgendwie desillusionieren zu wollen, daß ihr euch nicht darum gekümmert habt, wie alt eure Melderegisterangaben sind.
Anders gesagt folgt Ihr möglichweise nur "errötend" seinen wie auch immer alten Spuren.
Wenn Ihr eine "neue" Adresse bekommt, solltet Ihr nicht gleich den GV losjagen sondern erst mal eruieren, ob die Adresse auch aktuell und nicht bereits überholt ist.
ich glaub mich knutscht ein Elch
- dutzi
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Das haben wir, den ZV-Auftrag hab ich ja mit seiner ersten Anschrift die wir bekommen haben vom EMA gemacht. Dann haben wir ja eben Haftbefehl bekommen, also er wurde da erreicht, hat aber eben die EV nicht abgegeben.
Dann haben wir Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gemacht und er war unter der Adresse, wo er aber vorher zu erreichen war, nicht mehr zu erreichen. Dann haben wir EMA-Anfrage gemacht, einen Brief von uns mit Zahlungsaufforderung geschickt, er war dort noch gemeldet, also es kam zumindest nichts zurück von Post.
Dann nochmal Pfändungs- und Verhaftungsauftrag und er war weg.
Und jetzt überlegen wir was wir machen können.
Dann haben wir Pfändungs- und Verhaftungsauftrag gemacht und er war unter der Adresse, wo er aber vorher zu erreichen war, nicht mehr zu erreichen. Dann haben wir EMA-Anfrage gemacht, einen Brief von uns mit Zahlungsaufforderung geschickt, er war dort noch gemeldet, also es kam zumindest nichts zurück von Post.
Dann nochmal Pfändungs- und Verhaftungsauftrag und er war weg.
Und jetzt überlegen wir was wir machen können.
Da kann ich nur empfehlen "Supercheck". Ist zwar ein wenig teurer wie die herkömmliche EMA, aber auf jeden Fall zuverlässiger. Dort wird direkt die Zustellbarkeit geprüft und ob der gesuchte dort auch tatsächlich wohnt. Kosten belaufen sich je nach Schwierigkeit auf ca. € 10,79.
Guckt mal unter www.Supercheck.de
So habe ich schon einige Schuldner wiedergefunden, die auf wundersame Weise abhanden gekommen sind.
Guckt mal unter www.Supercheck.de
So habe ich schon einige Schuldner wiedergefunden, die auf wundersame Weise abhanden gekommen sind.