Hallo,
ich habe folgenden Denkansatz:
Der Ehemann unserer Schuldnerin hat seinen Job verloren, wird ALG beziehen.
Im ALG II-Bescheid der Ehefrau bzw. der ganzen Familie wird das ja als Einkommen angerechnet (zumindest zum Teil bei ihr)..
Ist dieser Anteil ihres Einkommens vielleicht pfändbar?
Es handelt sich ja nicht um Arbeitseinkommen, somit dürfte ja rein theoretisch auch die Pfändungsgrenze nicht greifen?
Ist meine Überlegung jetzt zu kühn??
Die Schuldnerin entzieht sich seit zwei Jahren schon der Zahlung, obwohl der Familie ein Einkommen von EUR 1.200,00 knapp verblieb nach Abzug der Wohnkosten. Da das Geld der Ehemann verdiente, kamen wir dort nicht ran. Taschengeldpfändung gibt ja bei diesen Beträgen auch nichts her.
Kann doch nicht sein - mit einer Ratenzahlung, wie mehrfach angeboten, von EUR 40,00 monatlich wäre die Sache längst erledigt..
Jana..
Pfändung ALG/ALG II
Das ALG I des Mannes ist (im Sinne des Job Centers ) Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, aber es ist nicht Einkommen der Schuldnerin.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- butterflybabe
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Evtl. würde ich mal über den Taschengeldanspruch nachdenken.