zwei Schulder im MB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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evchen17577
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#1

28.05.2008, 14:27

Hallo ihr ganzen Forenos,

ich brauche bitte mal eure Hilfe. Ich habe zwei Schulder als Gesamtschulder in einem Mahnbescheid. Entstehen die Gebühren für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid doppelt oder nicht? Wie ist das dann mit den Gebühren für die ZV? Entstehen die doppelt? Danke schon mal im Voraus! :titanic
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Smilie
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#2

28.05.2008, 14:28

Also im Mahnverfahren entstehen die RA-Gebühren nur einmal - ist ja auch nur ein Antrag.

Bei der ZV ist das anders. Da kannst Du ja gegen beide vollstrecken also fallen auch die ZV-Kosten doppelt an.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Curry
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#3

28.05.2008, 14:31

Da kann ich zustimmen!
Curry

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evchen17577
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#4

28.05.2008, 14:45

Danke, dann war ich auf dem Holzweg! Ihr habt mir geholfen
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