Kann man sich den GVZ aussuchen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#11

28.05.2008, 13:25

Der Gerichtsvollzieher, der an den Schuldner zustellt, schickt die Unterlagen dann an den Kollegen weiter. Eine erneute Beauftragung muss m.E. nicht erfolgen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Manu_75

#12

28.05.2008, 13:45

Stimmt. Das wird vom Gericht weiterverteilt. Und wenn für die verschiedenen Drittschuldner (was wahrscheinlich ist) auch verschiedene GVZ zuständig sind, wird der Pfüb erst von einem zugestellt und der Kram dann an den nächsten weitergereicht...
Wenn du einen GV mit der Zustellung in einem anderen Bezirk beauftragst, wird er die Zustellung auch von dem Kollegen ausführen lassen dessen Bezirk das ist.
Nicht zwingend. Ich hab bloße Zustellungen auch schon immer an einen bestimmten GVZ gegeben; ist da ja nicht weiter dramatisch, weil die das ja eh nicht persönlich, sondern über die Post zustellen. Bis jetzt hat das auch immer ganz gut geklappt.
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