Kann man sich den GVZ aussuchen?
Der Gerichtsvollzieher, der an den Schuldner zustellt, schickt die Unterlagen dann an den Kollegen weiter. Eine erneute Beauftragung muss m.E. nicht erfolgen.
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Stimmt. Das wird vom Gericht weiterverteilt. Und wenn für die verschiedenen Drittschuldner (was wahrscheinlich ist) auch verschiedene GVZ zuständig sind, wird der Pfüb erst von einem zugestellt und der Kram dann an den nächsten weitergereicht...
Nicht zwingend. Ich hab bloße Zustellungen auch schon immer an einen bestimmten GVZ gegeben; ist da ja nicht weiter dramatisch, weil die das ja eh nicht persönlich, sondern über die Post zustellen. Bis jetzt hat das auch immer ganz gut geklappt.Wenn du einen GV mit der Zustellung in einem anderen Bezirk beauftragst, wird er die Zustellung auch von dem Kollegen ausführen lassen dessen Bezirk das ist.