Hilfe bei Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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angel30
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#1

28.05.2008, 12:52

Hallo ihr lieben,

ich brauche mal wieder eure Hilfe. Bei uns wird ein vielleicht zweimal im Jahr ein Pfüb gemacht und wenn ich einen machen muss, dann ist es immer ein bisschen kompliziert, nicht einfach normal. Naja, sicher könnt ihr mir helfen.

Also folgendes:

Wir haben einen Pfüb gemacht, Drittschuldner Bank, damals hatten wir nur den Haupttitel vorliegen und aufgenommen. Kurz darauf bekamen wir dann den KFB. Die Bank fordert zwischenzeitlich eine neue Forderungsaufstellung an.

Hierbei stellt sich für mich jetzt die erste Frage, kann ich in dieser Forderungsaufstellung jetzt auch den KFB mit aufnehmen? Also erstreckt sich der Pfüb auf die gesamte Angelegenheit oder muss für jeden Titel ein seperater Pfüb beantragt werden.

Desweiteren wurde zwischenzeitlich ein weiterer Pfüb beantragt. Das nehme ich doch alles in der Forderungsaufstellung stand heute auf, oder? Wir wollen doch schließlich alle Kosten wieder haben.

Lieben Dank.

Angel
StineP

#2

28.05.2008, 13:00

Der Pfüb erstreckt sich nur über das, was vom Gericht als Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde.

Über den Kfa musst du selbstvertsändlich einen neuen Pfüb ausbringen.
Desweiteren wurde zwischenzeitlich ein weiterer Pfüb beantragt. Das nehme ich doch alles in der Forderungsaufstellung stand heute auf, oder?
Du meinst die Kosten aus dem anderen Pfüb ? Nein. Meiner Meinung nach dürfen die nicht mit rein.
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Smilie
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#3

28.05.2008, 13:02

Die Kosten für den zweiten PfÜB kannst Du nicht mit in die FA an die Bank mit reinnehmen, sondern nur die Sachen, die tatsächlich im PfüB damals enthalten waren.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Manu_75

#4

28.05.2008, 13:48

meinen beiden "Vorrednern" :zustimm
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angel30
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#6

28.05.2008, 15:08

Komisch, ich finde das alles irgendwie verwirrend und unlogisch. Das würde doch heißen, wenn diese Bank jetzt zahlt muss sie nur zahlen was beantragt war und keine weiteren Kosten, und über diese weiteren Kosten (KFB, GV-Kosten, RA-Kosten) müsste ich wieder einen Pfüb beantragen, weitere Kosten verursachen etc. das finde ich ja nebenbei auch Schuldner -unfreundlich. Es würde ja ewig dauern bis alle Kosten wieder drin sind.

Verstehe ich überhaupt nicht?
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Kichererbse
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#7

28.05.2008, 15:13

Ist aber wirklich so! Im Zweifel - wenns schuldnerfreundlich sein soll - schreib den Schuldner an, sag ihm "Kohle oder mehr Kosten" und er soll zahlen! Ansonsten für die weiteren Positionen im FoKo neuen Pfüb. So einfach.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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jenniver
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#8

28.05.2008, 15:15

Der KFB ist ein eigener Titel hierüber musst du auch einen eigenen Pfüb beantragen.
Die GV-Kosten für die Zustellungen des Pfüb und die RA-Kosten für den Pfüb und die 15,00 Euro GK, die sind in deinem Pfüb schon mit drin, darüber brauchst du keinen neuen beantragen, diese Kosten kannst du alle mit in dein Foko aufnehmen.
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angel30
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#9

28.05.2008, 15:19

okay, und die kosten für die anderen zv-maßnahmen kann ich die auch mit rein nehmen?
Carmen1975
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#10

28.05.2008, 15:42

Hallo Angel,

meiner Meinung nach, kannst Du nur Kosten mit aufnehmen, die vom AG beim Erlass des Pfübs geprüft wurden, sonst wär ja die ganze Prüfung eigentlich hinfällig.

Du musst Deinen Vordruck aber genau lesen, was Du mitgepfändet hast.

Ich erwähne nämlich noch extra, dass die Forderung sich noch auf z.B. GVZ-Kosten für ein vorangegangenes Zahlungsverbot und die GVZ-Kosten für die Zustellung Pfüb erstreckt.

Gruß Carmen
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