Schuldner nicht angetroffen; wieviele GVZ-Versuche üblich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Manu_75

#1

28.05.2008, 12:36

So, ich muß gestehen, in dieser Sache weiß ich jetzt auch mal nicht so recht weiter. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte - oder ein Gerichtsvollzieher einen Tip??

Ich habe in einer Angelegenheit schon einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eV vorliegen, hatte Verhaftungsauftrag erteilt. Daraufhin bekomme ich die Mitteilung, daß die Schuldnerin zu "normalen" Zeiten nicht angetroffen werden konnte, also habe ich brav einen Beschluß zur Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit erwirkt.

Jetzt bekomme ich alles vom Gerichtsvollzieher zurück mit dem Hinweis, daß er es dreimal (genaues Datum und Uhrzeit) versucht, aber die Schuldnerin nicht angetroffen habe.

Und was mach ich jetzt? Mit den ganzen Unterlagen mein Büro tapezieren?? :roll:

Weiß jemand, was "üblich" ist bzw. ob es bestimmte Vorschriften, Richtlinien oder was auch immer gibt, wieviele Versuche überhaupt zu unternehmen sind?

Mir ist natürlich schon klar, daß ein Gerichtsvollzieher nicht dreimal am Tag beim gleichen Schuldner aufschlagen kann, aber mein Auftrag ist ja jetzt immer noch unerledigt...
Bärchen

#2

28.05.2008, 12:46

Ich hab auch schon irgendwo gelesen, dass 3 Mal normal ist.
Wohnt der Schuldner denn weit weg von euch? Dann würd ich einfach mal dahin fahren und bei den Nachbarn fragen, ob die wissen, wann der Schuldner normalerweise zu Hause ist. Ihr müsst ja nicht sagen, dass ihr Gläubiger seid, sondern vielleicht alte Schulfreunde oder Bekannte oder so.

Wenn ihr dann das ungefähre Datum/Uhrzeit habt, würd ich das dem GV mitteilen
Manu_75

#3

28.05.2008, 12:47

Ja, leider sitz ich im hohen Norden und der Schuldner wohnt in Berlin :(
Bärchen

#4

28.05.2008, 12:48

Hm, da bin ich im Moment leider auch überfragt :schieb
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charly03
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#5

28.05.2008, 15:00

Ich glaube, dass in so einem Fall der Gläubiger dafür zuständig ist (bzw. der Gläubigervertreter), dem GV ne Zeit mitzuteilen, wann Sch anzutreffen ist.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Manu_75

#6

29.05.2008, 00:54

Ja, sowas hab ich mir schon gedacht/befürchtet. Dann wird das wohl erstmal nix werden :roll:
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