Ruhendstellung/Aufhebung eines Pfübs bei Sparkasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wimo52
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 27.05.2008, 10:23
Wohnort: Bonn

#11

28.05.2008, 14:46

ich habe noch gar keine ds-erkärung

dann würde ich die mal anfordern, sie sind zur abgabe verpflichtet!!!!
die zweiwochenfrist ist frühestens heute erst abgelaufen, weshalb die ds-erklärung noch nicht vorliegt.
Zitat:nur deshalb bin ich ausnahmsweise mit der aufhebung einverstanden

auch dann wäre ich nicht damit einverstanden!
ich sehe das nur im vorliegenden fall etwas anders. der schuldner war bislang zuverlässiger ratenzahler.

und er hat 2 tage nach antrag pfüb und ein weiteres mal noch vor erlass dessen gezahlt. es steht nur noch eine rate offen.

es ist ein kleines handwerksunternehmen. ich könnte es so natürlich auch platt machen... ABER "man sieht sich immer zweimal im leben"....
wimo52
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 33
Registriert: 27.05.2008, 10:23
Wohnort: Bonn

#12

29.05.2008, 10:35

ich habe das ding jetzt geklärt.

schon gestern habe ich einfach das fax an die sparkasse geschickt dass die pfändung aufgehoben werden soll. sollen die sich doch erstmal bei mir melden, sollte das falsch sein ...

als nächstes habe ich heute mit der sachbearbeiterin vom AG telefoniert und ihr den fall und die Meinung der Sparkasse geschildert. sie konnte sich das lachen nicht verkneifen und konnte mir versichern, dass sie das noch nie gehört hat und für quatsch hält. sie musste aber einräumen, dass sich die sparkasse wohl immer wieder mal was neues einfallen lässt... :-)

vielen dank für die netten beiträge und denkanstöße

wimo
Manu_75

#13

29.05.2008, 10:46

Na siehste.

Und das Fazit? Einfach niemandem gar nichts glauben :roll:
Antworten