Hallo,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und krieg den Fuss nicht herunter. Ihr könnt bestimmt helfen.
Mein Schuldner ist eine GmbH und ich möchte eine Anfrage bei Gericht machen, ob durch den GF die eV für die GmbH abgegeben wurde.
1. Geht das überhaupt so einfach?
2. Reicht für die Anfrage die Anschrift für die GmbH? Also legt die Schuldnerzentralkartei die eV unter der GmbH oder dem GF ab?
Ich danke schonmal im Voraus.
Nadin