Guten Morgen Ihr Lieben!
Ich habe eine Sache in der sich der Schuldner in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld mit Vollstreckungsunterwerfung gestellt hat. Die Grundschuld wurde entsprechend eingetragen und das Amtsgericht hat einen Grundschuldbrief erteilt mit dem Vermerk "vollstreckbar nach § 800 ZPO".
Mein Problem: Woraus vollstrecke ich denn jetzt? Aus dem Grundschuldbrief oder brauche ich eine Vollstreckbare Ausfertigung der ursprünglichen notariellen Urkunde?
Als ZV-Maßnahme kann ich doch nur die Zwangsversteigerung wählen oder fällt Euch noch was ein? Der Schuldnerin hat sich nicht persönlich der ZV unterworfen sondern nur hinsichtlich des belasteten Grundstücks.
Hilfe....
Vollstreckung aus Grundschuld
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
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Ja, Du kannst nur dinglich vollstrecken, wenn sich die Schuldnerin nicht persönlich der ZV unterworfen hat.
Vollstreckungstitel ist die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde.
Vollstreckungstitel ist die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde.