KFA nach § 788

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Raphaela1207
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#1

07.05.2008, 08:13

Ich weiß, weiter unten steht schon einmal ein Thema mit identischer Überschrift, aber da habe ich keine Antworten gefunden. Bis gestern wusste ich überhaupt nicht, dass es so etwas gibt, eine Kostenfestsetzung für die ZV. So jetzt bin ich schlauer und hab rausgefunden, dass das nach § 788 ist. ABER was muss in diesem KFA drinstehen, vorallem was kann ich festsetzen lassen und was nicht? Nur unsere reinen Gebühren (habe hier dreimal ZV Gebühr und einmal EV Gebühr) oder auch GVZ Kosten und so dafür? Muss ich die Gebühren irgendwie belegen? Hab grad bei RA-Micro geschaut, so einen Einleitungssatz hab ich ja jetzt schon mal, aber vielleicht kann mir ja mal jemand helfen. Also für ein Muster bzw. Beispiel wäre ich sehr dankbar...

LG Raphaela
Janin

#2

07.05.2008, 08:15

hier haste mal ein muster von mir ... auch in ra-micro erstellt


Kostenfestsetzungsantrag

In dem Verfahren

...

gegen

...


wird beantragt, die Kosten der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner gemäß
§§ 103 ff, 788 ZPO festzusetzen.


Gebühren für ZV-Auftrag v. 24.10.2002 11,50 €
Kosten Obergerichtsvollzieher Drieß 20,00 €
Gerichtskosten für OE-Protokoll 10,00 €
Gebühren für Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss v. 25.04.2003 11,50 €
Gerichtskosten für Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss 10,00 €
Kosten Obergerichtsvollzieher Zittel 40,00 €
Gebühren für OE-Ergänzungsverfahren 11,50 €
Kosten Gerichtsvollzieherin Pörschke 45,60 €
Kosten für Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss v. 16.06.2005 16,20 €
Gerichtskosten für Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss 15,00 €
Kosten Obergerichtsvollzieher Drieß 25,12 €
Kosten für ZV-Auftrag v. 15.05.2007 16,20 €
Kosten Obergerichtsvollzieher Drieß 18,00 €
Kosten für EMA-Anfrage 7,00 €
Kosten Gerichtsvollzieherin Schottmüller 15,50 €
Kosten für EMA-Anfrage 7,00 €
Gebühren für EV-Verfahren 16,20 €
Kosten Gerichtsvollzieherin Herzog 53,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 349,82 €
zu zahlender Betrag 349,82 €


Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatumszu erteilen.


Rechtsanwalt



die original zv-unterlagen musst du diesem antrag beifügen.
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Raphaela1207
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#4

07.05.2008, 08:19

DANKE. Das ist ja supi. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, dann kämpfe ich mich jetzt mal da durch und versuche es mal, wenn ich Fragen hab, weiß ich ja an wen ich mich wenden kann.... :o))
Janin

#5

07.05.2008, 08:21

kein problem :) ... alles schön auflisten und dann ist das kein problem.
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Raphaela1207
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#6

07.05.2008, 08:38

So, da ist sie schon die Frage:

Die RS unseres Mandanten wünscht die Festsetzung. Muss ich das dann bei dem KFA irgendwie erwähnen? Eigentlich doch nicht oder???


Und jetzt noch eine allgemeine Frage:

Macht ihr das grundsätzlich, dass ihr die ZV Kosten festsetzen lasst?? Wie gesagt, wusste ja gar nicht, dass es sowas gibt.
Kordu

#7

07.05.2008, 08:42

Raphaela1207 hat geschrieben:Die RS unseres Mandanten wünscht die Festsetzung. Muss ich das dann bei dem KFA irgendwie erwähnen? Eigentlich doch nicht oder???
Nein, das musst Du nicht erwähnen.
Raphaela1207 hat geschrieben:Macht ihr das grundsätzlich, dass ihr die ZV Kosten festsetzen lasst?? Wie gesagt, wusste ja gar nicht, dass es sowas gibt.
Nur, wenn die ZV schon eine Zeit gelaufen ist und erstmal keine ZV-Maßnahmen mehr anstehen.
Janin

#8

07.05.2008, 08:43

also beim kfa musst du nicht erwähnen, dass rs die kosten festgesetzt haben will.

ich lasse die zv-kosten festsetzen, wenn die akte bzw. zv-unterlagen immer dicker werden oder ich weiß, beim schuldner ist nichts zu holen und die akte wird einige zeit weggelegt.
jenniver
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#9

07.05.2008, 08:58

:zustimm Janin Machen wir genauso
GVZ-Schickerin
...ist hier unabkömmlich !
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#10

13.09.2017, 14:15

Frage hierzu:

Muss ich auch Kopien der Zwangsvollstreckungsaufträge beifügen? Oder reichen die Kosten vom Gerichtsvollzieher, Gericht und EMA? Sonst muss ich ja bald die ganze Akte kopieren.

Wie macht Ihr das?
Liebe Grüße

Sylvia

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