PfÜB gegen Gesamtschuldner - Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cully
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#1

06.05.2008, 13:59

Hallo,

habe mal wieder eine Frage zur ZV: Ich möchte einen PfÜB gegen 2 Personen beantragen, die als Gesamtschuldner haften. Muss ich da jetzt die GK doppelt zahlen oder bleibt es bei der einfachen Gebühr??

Habe es bereits über die Suchfunktion versucht, allerdings ohne Erfolg...

Viele Grüße
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Majo
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#2

06.05.2008, 14:06

nur einmal die 15 €!
Bärchen

#3

06.05.2008, 14:12

Meines Wissens nach musst du bei 2 Schuldnern auch 2 x Gerichtskosten beim Pfüb bezahlen, sprich 30,00 €.

Gibt es denn bei euch noch Gerichtskostenmarken? Hier in Duisburg nicht mehr und wir bekommen daher immer eine Rechnung. Letztens hatten wir einen Pfüb gegen Eheleute gemacht und mussten 30,00 € zahlen
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#4

06.05.2008, 14:13

Hilfe. Jetzt bin ich verunsichert.
Ernie

#5

06.05.2008, 14:15

Es wird PRO Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein Gerichtskostenbetrag von EUR 15,00 fällig.

Dabei ist es völlig unerheblich, wie viele Schuldner oder Drittschuldner vorhanden sind!
Ernie

#6

06.05.2008, 14:16

@ cully:

Gib mal unter Suchfunktion ein: Pfüb / Gerichtskosten, dann findest Du eine Diskussion aus dem Januar über genau dieses Thema.
Bärchen

#7

06.05.2008, 14:16

Die Gerichtskostengebühr i.H.v. 15,00 € fällt meines Erachtens für jeden Schuldner 1 x an. Du bekommst ja auch 2 x RA-Kosten
cully
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#8

06.05.2008, 14:23

@Ernie:
Danke, werde ich gleich mal versuchen. Ich hatte es mit "PfÜB Gesamtschuldner" u. ähnlichem probiert....

@Bärchen:
Wir haben hier noch den guten alten (?) Gerichtskostenstempelaufdruck. Fügen dem Antrag aber immer sofort einen V-Scheck bei.

Bekommen wir die RA-Gebühren wirklich doppelt? Verstehe ich nich! Wir vertreten doch nur einen Gläubiger u. die Schuldner haften als GS...

Danke schon mal an alle!!
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Gruftie
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#9

06.05.2008, 14:31

Also ich kenne das auch so, bei zwei Schuldnern auch doppelte Gebühren und die GK fallen dann auch doppelt an.

Oder hat sich das jetzt geändert?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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*Birgit*
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#10

06.05.2008, 14:33

Bin auch der Meinung, daß 2x GK anfallen. Ra-Micro schlägt dies bei 2 Schuldner auch so vor.

Ja, die Gebühren bekommt Du 2x. Die Schuldner sind zwar Gesamtschuldner, aber es wird trotzdem so behandelt, als hättest Du 2 Aufträge gestellt.
Viele Grüße Birgit
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