Antrag nach § 788 ZPO
Verfasst: 30.04.2008, 16:45
Hallo ihr,
bin ich blöd oder das Gericht?
Wir haben in 2005 gegen eine Schuldnerin vollstreckt. Den ZV-Antrag haben wir über das für den Bezirk zuständige AG Berlin-Charlottenburg über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle an den zuständigen GV geschicken lassen. Die zuständige GVin beim AG Charlottenburg hat den ZV-Auftrag auch ausgeführt. Damit die Kosten für die ZV nicht verloren gehen, habe ich diese nun letztes Jahr im Dezember gem. § 788 ZPO festsetzen lassen. Nun bekomme ich heute folgendes Schreiben vom AG Charlottenburg:
"wird unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom ... auf Festsetzung der Vollstreckungskosten darauf hingewiesen, dass hierfür das Vollstreckungsgericht nach § 764 abs. 1 ZPO zuständig ist (vgl. § 788 ZPO). Der Antrag kann daher hier nicht beschieden werden. In der Anlage erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück.
Wie bitte? Das AG Charlottenburg ist doch das Vollstreckungsgericht? Oder etwas nicht? Welches Gericht soll es dann bitte sonst sein? Die Schuldnerin wohnt in diesem Bezirk und dieses Gericht ist zuständig!!!
Hilfe! Habe ich nun einen totalen Denkfehler oder sind die beim AG einfach nur blöd.
Hoffe mir kann jemand helfen!
LG Blnerin
bin ich blöd oder das Gericht?
Wir haben in 2005 gegen eine Schuldnerin vollstreckt. Den ZV-Antrag haben wir über das für den Bezirk zuständige AG Berlin-Charlottenburg über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle an den zuständigen GV geschicken lassen. Die zuständige GVin beim AG Charlottenburg hat den ZV-Auftrag auch ausgeführt. Damit die Kosten für die ZV nicht verloren gehen, habe ich diese nun letztes Jahr im Dezember gem. § 788 ZPO festsetzen lassen. Nun bekomme ich heute folgendes Schreiben vom AG Charlottenburg:
"wird unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom ... auf Festsetzung der Vollstreckungskosten darauf hingewiesen, dass hierfür das Vollstreckungsgericht nach § 764 abs. 1 ZPO zuständig ist (vgl. § 788 ZPO). Der Antrag kann daher hier nicht beschieden werden. In der Anlage erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück.
Wie bitte? Das AG Charlottenburg ist doch das Vollstreckungsgericht? Oder etwas nicht? Welches Gericht soll es dann bitte sonst sein? Die Schuldnerin wohnt in diesem Bezirk und dieses Gericht ist zuständig!!!
Hilfe! Habe ich nun einen totalen Denkfehler oder sind die beim AG einfach nur blöd.
Hoffe mir kann jemand helfen!
LG Blnerin