Antrag nach § 788 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Blnerin
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#11

30.04.2008, 17:21

Nein, war ein kombinierte Sachpfändungsauftrag mit anschließender e.V.-Abgabe.
Bob

#12

30.04.2008, 19:02

An wen genau ist denn der Antrag gegangen? AG Charlottenburg - Vollstreckungsgericht - oder einfach nur AG Charlottenburg und habt ihr evtl. das Aktenzeichen des Erkenntnisverfahrens auf das Schreiben gesetzt? Was für ein Az. hat das Rückschreiben? Entweder ist auf eurem Schreiben ein Az. so dass die Sache evtl. beim Zivilgericht gelandet ist, oder die Postverteilerstelle beim AG hat es falsch untergebracht und an die falsche Abteilung weitergeleitet.
GV Alt
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#13

01.05.2008, 17:14

§ 104 ZPO - Kostenfestsetzungsverfahren:

(1) Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges.

Der Antrag ist demnach nicht beim Zv-Gericht, sondern beim Prozeßgericht einzureichen.
mrsgoalkeeper
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#14

01.05.2008, 17:30

Das Gericht des ersten Rechtszuges ist doch nur bei Festsetzung der Kosten aus Vollstreckungen nach §§ 887, 888 und 890 zuständig.

Bei "normaler" ZV ist nach Beendigung der ZV-Maßnahme das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist (§ 788 II ZPO).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
GV Alt
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#15

01.05.2008, 18:36

Dann habe ich mich aber schwer geirrt. Sorry!
mrsgoalkeeper
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#16

01.05.2008, 18:46

Darf Dir ja auch mal passieren :-)
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Blnerin
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#17

06.05.2008, 15:11

Ich habe versucht beim Gericht jemanden zu erreichen, aber irgendwie will niemand mit mir reden.

Ich hatte den Antrag nur an das Amtsgericht Charlottenburg adressiert. Natürlich kein Aktenzeichen angegeben, ist ja ein neuer Antrag.

Sie haben m. E. wohl die Sache falsch zugeordnet. Sie haben das nämlich an das Zivilgericht gegeben und mir mit dem damaligen Aktenzeichen auch geantwortet. Ich habe denen jetzt etwas geschrieben und den Antrag wieder beigefügt. Ich hoffe das funktioniert jetzt, ansonsten wären sie nämlich verjährt, wenn ich den Antrag noch einmal neu einreichen würde.
Kordu

#18

06.05.2008, 15:26

Blnerin hat geschrieben:Ich habe versucht beim Gericht jemanden zu erreichen, aber irgendwie will niemand mit mir reden.
Doch, wir reden mit Dir! :lol:
Blnerin hat geschrieben:Ich hoffe das funktioniert jetzt, ansonsten wären sie nämlich verjährt, wenn ich den Antrag noch einmal neu einreichen würde.
:daumen
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