Antrag nach § 788 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Blnerin
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#1

30.04.2008, 16:45

Hallo ihr,

bin ich blöd oder das Gericht?

Wir haben in 2005 gegen eine Schuldnerin vollstreckt. Den ZV-Antrag haben wir über das für den Bezirk zuständige AG Berlin-Charlottenburg über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle an den zuständigen GV geschicken lassen. Die zuständige GVin beim AG Charlottenburg hat den ZV-Auftrag auch ausgeführt. Damit die Kosten für die ZV nicht verloren gehen, habe ich diese nun letztes Jahr im Dezember gem. § 788 ZPO festsetzen lassen. Nun bekomme ich heute folgendes Schreiben vom AG Charlottenburg:

"wird unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom ... auf Festsetzung der Vollstreckungskosten darauf hingewiesen, dass hierfür das Vollstreckungsgericht nach § 764 abs. 1 ZPO zuständig ist (vgl. § 788 ZPO). Der Antrag kann daher hier nicht beschieden werden. In der Anlage erhalten Sie die eingereichten Unterlagen zurück.

Wie bitte? Das AG Charlottenburg ist doch das Vollstreckungsgericht? Oder etwas nicht? Welches Gericht soll es dann bitte sonst sein? Die Schuldnerin wohnt in diesem Bezirk und dieses Gericht ist zuständig!!!

Hilfe! Habe ich nun einen totalen Denkfehler oder sind die beim AG einfach nur blöd.

Hoffe mir kann jemand helfen!

LG Blnerin
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Majo
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#2

30.04.2008, 16:55

bin grade auch verwirrt aber voll deiner Meinung
Vielleicht lässt du eure Azubine mal bei Gericht anrufen und nachfragen? *g*
Blnerin
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#3

30.04.2008, 16:57

Leider haben wir keine ;-)

Ich wollte denen jetzt eigentlich noch mal etwas schreiben. Wollte mich nur vergewissern, dass ich nicht total Blödsinn schreibe, wenn ich die jetzt anmache.
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Majo
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#4

30.04.2008, 16:58

vielleicht brauchen wir hier noch ein dritte Meinung ;-)
Blnerin
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#5

30.04.2008, 17:00

Das wäre gut.
Kordu

#6

30.04.2008, 17:04

Hier kommt die dritte Meinung! :lol:

... sehr merkwürdig.

Hier:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... gaben.html

steht, dass die folgenden Aufgaben (Zuständigkeiten) in Berlin von allen Amtsgerichten für den jeweiligen Gerichtsbezirk wahrgenommen werden (u.a. Zwangsvollstreckung).

Bei den sogenannten "konzentrierten" Aufgaben ist "Zwangsvollstreckung" nicht aufgeführt.

Also müsste das doch das AG Charlottenburg zuständig sein?

Weißt Du was ... bevor Du noch lange grübelst, ruf einfach direkt den Rechtspfleger an und frag Dich schlau.
Blnerin
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#7

30.04.2008, 17:09

Danke!

Ja, dass werde ich dann wohl mal am Freitag versuchen. Mich ärgert es einfach, dass man schon wieder mit so einem Mist Arbeit hat. Spinnen die? Wenn nicht das AG Charlottenburg, wer sonst? Ich hatte damit sonst hier in Berlin noch nie Probleme.
Kordu

#8

30.04.2008, 17:11

In Berlin ist das aber auch wirklich kompliziert mit den Gerichten!!

Wenn sogar Du als Berlinerin damit Probleme hast ... wie sollen wir dann damit klarkommen? :lol:
Blnerin
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#9

30.04.2008, 17:14

Das stimmt. Die sind hier manchmal "furchtbar nett" und kompliziert. Es ist zum verrückt werden.
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Smilie
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#10

30.04.2008, 17:15

Also ich denke auch, dass das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Steht doch auch in 788 oder habt ich nach 887 oder 888 ZPO vollstreckt?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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