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Kann der Gläubiger den Rentenantrag stellen?

Verfasst: 28.04.2008, 08:56
von Gast
Ich habe bereits vor Jahren die Rentenansprüche des Schuldners gepfändet. Der Schuldner ist mittlerweile fast 70 und hat noch keinen Rentenantrag gestellt. Meine Frage: Kann ich das als Gläubiger tun?

Verfasst: 28.04.2008, 09:09
von Bibi
Hallo Cybill,

meiner Meinung nach nein. Auf Dich als Gläubiger ist lediglich der pfändbare Teil der Rentenzahlung übergegangen, aber nicht das Antragsrecht. Du kannst schließlich als Gläubiger nicht bestimmen, wann jemand in Rente zu gehen hat. Du könntest jedoch mal bei der Rentenkasse telefonisch nachfragen, ob tatsächlich noch kein Antrag vorliegt und woran dies liegen kann.

Verfasst: 28.04.2008, 09:24
von jenniver
Woher bekommt der Schuldner denn sein Geld für den Lebensunterhalt?

Verfasst: 28.04.2008, 14:36
von Gast
Wie er seinen Lebensunterhalt finanziert frage ich mich auch. Er gibt in der EV an, dass seine Eltern ihn finanziell unterstützen und dass er "Hilfe zum Lebensunterhalt" bezieht. Das wundert mich allerdings etwas, weil das Sozialamt doch bestimmt sagen würde, dass er einen Rentenantrag stellen soll/muss.

Verfasst: 28.04.2008, 16:47
von crazybiker
70 Jahre ist der Schuldner und wird von seinen Eltern unterstützt? Wie alt sind DIE denn? Vielleicht erbt er ja bald :evil:

Verfasst: 28.04.2008, 19:15
von jenniver
Wenn der Schuldner allerdings nie in seinem Leben arbeiten war - zumindest nicht auf Steuerkarte - und in die Rentenversicherung einbezahlt hat, vielleicht bleibt ihm ja dann nur "Hilfe zum Lebensunterhalt" zu beantragen.