Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast
#1
24.04.2008, 11:14
Hallo zusammen!
Hat jemand ein musterschreiben für eine Verdachtspfändung? Ich weiß nicht so recht, wie ich das schreiben soll...
Liebe Grüße,
Laura
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HIMI
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#3
24.04.2008, 11:23
wüßte ich auch gerne!
ich glaub mich knutscht ein Elch
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HIMI
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#4
24.04.2008, 11:24
... abgesehen davon, daß die vom Rechtspfleger sehr ungern gesehen werden ... wenn Du bei einem PfÜB "auf Verdacht" bei mehr als 5 Banken oder so PfÜB beantragt und das nicht gut begründest, haut Dir der Rflgl den Antrag zusammen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Gast
#5
24.04.2008, 11:50
Habe ich hier im Forum auch schon gelesen - und das auch nur für eine Bank.
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Moni82
#6
24.04.2008, 11:52
Wenn du die Kontonummer nich hast, dann machst den Pfüb ganz normal und gibst halt keine Kontonummer an.
Oder was willst du genau wissen???
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Anke73
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#7
24.04.2008, 11:58
Also von einer Verdachtspfändung hab ich auch noch nichts gehört. Woher hast Du das denn?
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
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Gast
#8
24.04.2008, 12:36
hat sich jetzt schon erledigt - hier aus´m forum hab ich das & in einem Urteil stand das auch. hm.
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HIMI
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#9
24.04.2008, 13:20
????????????
was hast Du aus dem Forum und von was für einem Urteil sprichst Du?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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jenniver
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#10
24.04.2008, 13:25
Verdachtspfändung kannst du nur bei Banken machen. Sie meint wahrscheinlich ein Urteil vom BGH, wonach es zugelassen ist, bei 5 Banken eine Verdachtspfändung zu machen.