Verdachtspfändung - Muster?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

24.04.2008, 11:14

Hallo zusammen!

Hat jemand ein musterschreiben für eine Verdachtspfändung? Ich weiß nicht so recht, wie ich das schreiben soll...


Liebe Grüße,

Laura
rosa

#2

24.04.2008, 11:18

Verdachtspfändung?
was ist das???
HIMI
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#3

24.04.2008, 11:23

wüßte ich auch gerne!
ich glaub mich knutscht ein Elch
HIMI
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#4

24.04.2008, 11:24

... abgesehen davon, daß die vom Rechtspfleger sehr ungern gesehen werden ... wenn Du bei einem PfÜB "auf Verdacht" bei mehr als 5 Banken oder so PfÜB beantragt und das nicht gut begründest, haut Dir der Rflgl den Antrag zusammen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Gast

#5

24.04.2008, 11:50

Habe ich hier im Forum auch schon gelesen - und das auch nur für eine Bank.
Moni82

#6

24.04.2008, 11:52

Wenn du die Kontonummer nich hast, dann machst den Pfüb ganz normal und gibst halt keine Kontonummer an.

Oder was willst du genau wissen???
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Anke73
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#7

24.04.2008, 11:58

Also von einer Verdachtspfändung hab ich auch noch nichts gehört. Woher hast Du das denn?
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
Gast

#8

24.04.2008, 12:36

hat sich jetzt schon erledigt - hier aus´m forum hab ich das & in einem Urteil stand das auch. hm.
HIMI
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#9

24.04.2008, 13:20

????????????
was hast Du aus dem Forum und von was für einem Urteil sprichst Du?
ich glaub mich knutscht ein Elch
jenniver
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#10

24.04.2008, 13:25

Verdachtspfändung kannst du nur bei Banken machen. Sie meint wahrscheinlich ein Urteil vom BGH, wonach es zugelassen ist, bei 5 Banken eine Verdachtspfändung zu machen.
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