Insolvenzverfahren beantragt, muss Mdt zurückzahlen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
_steffi_

#1

23.04.2008, 09:18

Guten Morgen,

ich hab mal eine Frage, ich hab hier schon gestöbert und hab mit Erschrecken festgestellt, dass es möglich sein könnte, dass unser Mandant was zurückzahlen müsste.

Vielleicht kann mir das einer mal erklären, ich muss das nämlich dem Mdten auch noch verklickern.

Also ich hab VB vom 10.12.2007, ZV+EV vom 28.01.2008, EV Termin am 13.03.2008, dort Ratenzahlung durch Sch. Jetz hab ich beim GVZ nachgefragt, was denn mit der zweiten Rate ist, da schickt der mir jetzt einen Beschlus vom InsoG dass seit 07.04.2008 ein Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen den SCH anhängig ist und die ZV einstweilen eingestellt ist. Jetzt muss ein Gutachten erstellt werden blabla.

Was mach ich nu?

Danke für eure Antworten
Gast

#2

23.04.2008, 09:24

Erstmal kannste das Geld an den Mandanten auskehren. Du solltest den Mandanten aber darauf hinweisen, daß die drei monatige Frist nicht gewahrt ist und daß alle Zahlungen, die im Zeitraumvon 3 Monaten vor der Eröffnung des Inso-Verfahrens geleistet werden zurückgefordert werden können.

Diese Beträge gehören nämlich schon zur Insolvenzmasse. Eine Aufforderung muss dann jedoch vom Inso-Verwalter kommen.
eva:-)
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#3

23.04.2008, 09:28

Da kann ich Preußi nur zustimmen und dann wartest Du den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens ab. Wenn Du den dann hast (Anfrag beim zuständigen Insogericht) kannst du deine Forderungsanmeldung an den im Beschluss benannten InsoVerwalter schicken.

LG eva
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
secret72

#4

23.04.2008, 09:29

Schließe mich Preußi vollinhaltlich an. Alles, was weniger als 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an Geldern vom Schuldner gezahlt wurde, gehört zur Masse.
_steffi_

#5

23.04.2008, 09:41

Dankeschön. Ich sag also dem Mdten Bescheid, warte die zwei Monate bis zur Gutachtenerstellung ab und frag dann bei Gericht nochmal nach dem Sachstand.

LG
Steffi
_steffi_

#6

23.04.2008, 09:49

Ähm ich hab nochmal ne Frage, gehören Mietrückstände zu den Forderung die zuerst aus der Masse getilgt werden müssten. Ich weiß nicht wie das richtig heißt. Ich hab mal was von einer gesonderten Befriedigung oder so gehört.
_steffi_

#7

23.04.2008, 14:14

*push*

Kann mir einer mal helfen. Ich hab heute schon zwei Sachen auf dem Tisch, wo ich rückständige Mieten einfordern wollte und die Sch sind insolvent.
secret72

#8

23.04.2008, 14:25

Kann da leider nichts zu finden.
secret72

#9

23.04.2008, 14:44

Chef sagt, dass es eine ganz normale Forderung ist.
_steffi_

#10

23.04.2008, 14:46

Dankeschön! Ist echt lieb von dir, dass du extra gefragt hast.

Trotzdem Schrott, ich hab hier einmal € 6.000 und einmal € 10.000 offen und ich komm an die Sch nicht ran. *grrrr*
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