PKH in ZV - Wie viele Maßnahmen abgedeckt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuzZi
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#1

14.04.2008, 11:38

Hallo,

habe gerade eine alte Akte aus dem Schrank gefischt, in der wir für einen Mandanten PKH für die ZV bekommen haben. Hier hatten wir eine Sache schon abgerechnet gegenüber dem Gericht.

Nun wollte ich dem Schuldner die EV abnehmen lassen. Ist das von der damals gewährten PKH noch gedeckt oder muss ich für jede ZV-Handlung neu beantragen? Habe das noch nie gemacht bzw. gebraucht.

Danke im Voraus.
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Kichererbse
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#2

14.04.2008, 11:40

Wir haben immer eine zeitliche Begrenzung der PKH, also gewährt für sagen wir mal ein oder zwei Jahre. Dass die Begrenzung auf die Anzahl der ZV-Versuche läuft, ist mir nicht bekannt.
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#3

14.04.2008, 11:42

Habe hier einen Beschluss aus 2003. Darin steht nur, dass PKH gewährt wird aufgrund dem und dem Titel unter Beiordnung von uns und dass Zahlungsraten nicht festgesetzt werden. Von einer zeitlichen Begrenzung steht hier nichts.
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StineP

#4

14.04.2008, 11:48

Also ich hab das so im Kopf, dass es abhängig ist vom jeweiligen Gericht, aber meistens werden 3 ZV-Maßnahmen abgedeckt.
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#5

14.04.2008, 11:51

Ja war auch mein Gedanke, weil mir RS eingefallen sind, die für ZV Deckungszusage für drei ZV-Handlungen erteilen. Ich will nur jetzt nicht einen GVZ losjagen und dann hinterher vom Gericht hören, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden.

Wenn keiner von euch was anderes für mich hat dann ruf ich morgen mal bei Gericht an und frage.
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StineP

#6

14.04.2008, 11:52

Wie gesagt, ich meine, das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ich würde für deinen speziellen Fall vorher lieber direkt beim Gericht anrufen.
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#7

14.04.2008, 11:53

Ja ich denke auch, wird besser sein.
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#8

14.04.2008, 11:56

Sag mal LuzZi: Bevor ihr die Akte so lange in den Schrank gehängt habt, habt ihr noch irgendwas bzgl. der Kostenfestsetzung der ZV-Kosten gemacht? Immerhin hängt da ja noch irgendwo der PKH-überschießende Betrag (falls GW drüber ist). Wär für kurze Rückinfo dankbar.
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#9

14.04.2008, 12:00

Oh je, du fragst Fragen. :krank Die Akte ist sehr dick. Ich muss mich da im Laufe der Woche eh mal durchwühlen und gucken, was wie wo abgerechnet worden ist. Ich meine von meiner Vorgängerin einen Vermerk gesehen zu haben, dass die und die Sache (sind 4 insgesamt) gezahlt worden ist, ob durch PKH oder vom Mandanten.

Wenn ich durchsteige (wünscht mir Glück), dann poste ich ;)
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StineP

#10

14.04.2008, 12:00

Was ich mich auch frage: Wofür genau war die PKH?

Kann man sonst gesondert für die ZV noch beantragen.
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