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Hi Ihr Vollstreckungsprofis!
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Ich habe die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei einem saisonweise Beschäftigten gepfändet. Jetzt hat mir die Drittschuldnerin eine Reihe von Fragen gestellt, die ich irgendwie nicht beantworten kann.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Vielleicht hab ihr eine Idee dies zu beantworten bzw. muss ich das überhaupt?
![Überrascht :o](./images/smilies/icon_surprised.gif)
Inwieweit sind Steuerzahlungen (USt., EKSt.) betroffen? Bescheid des FA ergeht erst am Jahresende, bleiben diese grundsätzlich unberührt?
Sind Vorsorgeaufwendungen (private Krankenvers./Selbstbehalt) betroffen?
Müssen Zahlungen monatlich geleistet werden (Höhe der Zahllast wird erst am Jahresende festgestellt)?
Danke schon im voraus.
Viele Grüße
Dagmar
P.S. Irgendwie komme ich immer mit so bescheuerten Sachen an.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)