vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schindler1
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#1

10.04.2008, 12:17

Hallo an alle,

wie verhält es scih, wenn das vorläufige Zahlungsverbot beim Arbeitgeber zugestellt wurde. Wird dann der gesamte Lohn 4 Wochen zurückbehalten oder zahlt man dem Arbeitnehmer wenigstens den pfändbaren Betrag aus?
schindler1
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#2

10.04.2008, 12:33

nochmals obiges an alle Vollstrecker oder macht ihr :mahlzeit
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Smilie
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#3

10.04.2008, 12:36

Ich denke schon, dass dem Arbeitnehmer der nicht pfändbare Betrag ausgezahlt werden kann und muss. Schließlich kann er ja Vollstreckungsschutz beantragen.

Bin aber kein Arbeitsrechtler - nur ne Vermutung.
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jenniver
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#4

10.04.2008, 12:41

Ich denke auch, dass der pfändungsfreie Betrag auf alle Fälle dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss.
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Nasenbär
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#5

10.04.2008, 12:42

:zustimm

Kenne das auch so, dass der Drittschuldner den pfändbaren Teil be-/ausrechnen und nur diesen zurückbehalten muss/darf.
bipe71
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#6

10.04.2008, 12:43

Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Betrag des Einkommen einbehalten, darf diesen jedoch nur an den Gläubiger auszahlen, wenn der Pfüb rechtzeitig eingegangen ist. Sollte der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung des VZV eingegangen sein, dann bekommt der Schuldner den einbehaltenen pfändbaren Betrag ausgezahlt.
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#7

10.04.2008, 12:44

Denke, bipe hat recht..
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#8

10.04.2008, 12:44

Genau. Im Idealfall rechnet das Steuerbüro oder die Lohnbuchhaltung den Betrag raus und zahlt den Restbetrag an den Arbeitnehmer. Zu beachten wäre aber, dass bei Pfändungen aus einem Unterhaltsteil andere Freibeträge gelten als bei normalen Forderungen
schindler1
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#9

10.04.2008, 12:48

Danke Euch

Claudia
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#10

10.04.2008, 12:49

bitte bitte, kein Problem. Schönen Tag noch.
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