Hallo und guten Abend,
kann mir jemand sagen, welchen Streitwert ich bei einer Vollstreckungsabwehrklage nehmen muss bzw. woraus ich die GK berechne? Aus der höhe des Titels aus dem vollstreckt wurde? oder gibt es eine andere Regelung?
Schon mal vielen Dank vorab!
Streitwert Vollstreckungsabwehrklage
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Der Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage ist dann nicht der Nennwert des Titels, aus dem vollstreckt wird, wenn sich der Gläubiger nur noch eines geringen Anspruchs berühmt; dann ist dieser für den Wert maßgeblich. § 3 ZPO
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Ja genau
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Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem: Wir sollten in UV einen Termin wahrnehmen (Termin wurde aufgehoben). Jetzt soll ich abrechnen:
Folgender Sachverhalt: ZV wurde über einen Betrag in Höhe von 1700 eingereicht. In der Zwischenzeit hat der Schuldner einen Betrag einen Betrag in Höhe von 1300 e (inkl. ZV Kosten, Zinsen GV Kosten, GK) gezahlt).
ZV lief weiter, sodass der Schulnder Vollstreckungsabwehrklage eingereicht hat über 950 € (In diesem Betrag sind wieder Kosten enthalten) für umzulässig zu erklären.
ISt der Streitwert 1700 € (über die die ZV eingeleitet wurde) oder nur über den Betrag über die Klage eingereicht wurde.
Ich persönlich tendiere zum Betrag in der Klageschrift 950.
Es gibt leider keinen STreitwertbeschluss. Mein Chef möchte, dass ich "jetzt"abrechne .
Vielen DAnk Euch
habe folgendes Problem: Wir sollten in UV einen Termin wahrnehmen (Termin wurde aufgehoben). Jetzt soll ich abrechnen:
Folgender Sachverhalt: ZV wurde über einen Betrag in Höhe von 1700 eingereicht. In der Zwischenzeit hat der Schuldner einen Betrag einen Betrag in Höhe von 1300 e (inkl. ZV Kosten, Zinsen GV Kosten, GK) gezahlt).
ZV lief weiter, sodass der Schulnder Vollstreckungsabwehrklage eingereicht hat über 950 € (In diesem Betrag sind wieder Kosten enthalten) für umzulässig zu erklären.
ISt der Streitwert 1700 € (über die die ZV eingeleitet wurde) oder nur über den Betrag über die Klage eingereicht wurde.
Ich persönlich tendiere zum Betrag in der Klageschrift 950.
Es gibt leider keinen STreitwertbeschluss. Mein Chef möchte, dass ich "jetzt"abrechne .
Vielen DAnk Euch
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Streitwert Eurer Tätigkeit kann ja grundsätzlich nur der Klagewert sein; also 950 €. Hinsichtlich der ZV seid Ihr als UV ja nicht beauftragt gewesen, sondern wohl mit der Terminvertretung in dem Verfahren über die Vollstreckungsabwehrklage.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.