ZV-Antrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ClaudiaKa
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#1

13.03.2008, 11:58

Wir haben einen ZV-Auftrag vom Gericht zurück bekommen, mit dem Hinweis, dass die Straße des Schuldners nicht existent ist. Wenn ich jetzt einen neuen ZV-Auftrag raus schicke, entstehen uns dann die Gebühren trotzdem noch einmal bzw. zum zweiten Mal? Zumal wir uns ja vorher hätten erkundigen können, ob es die Straße wirklich gibt
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butterflybabe
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#2

13.03.2008, 12:03

Wie ist denn die falsche Straße "zustandegekommen"?
Autotextkönigin
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#3

13.03.2008, 12:04

Die Gebühren entstehen nicht zweimal, es ist ja eine Angelegenheit. Der ZV-Auftrag wurde ja nicht durchgeführt. Entstehen hier jedoch weitere Kosten (EMA usw.), können die in den neuen ZV-Auftrag mit hereingenommen werden.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Bibi
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#4

13.03.2008, 12:06

Kann mich Autotextkönigin nur anschließen. Nur 1 x Gebühren für den ZVA
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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sunshine24
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#5

13.03.2008, 12:08

:zustimm

Gebühren nur 1 x
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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dutzi
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#6

13.03.2008, 12:09

kann auch Autotextkönigin nur zustimmen.
Wir machen das ganz genau so
Schöne Grüßle Bild

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ClaudiaKa
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#7

13.03.2008, 12:27

Dass mit den weiter entstandenen Kosten hab ich bereits berücksichtigt. Ich war mir eben nur nicht sicher wegen der ZV-Gebühr. Vielen Dank
herzi
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#8

24.04.2008, 20:03

Ich muss einen Antrag auf zwangsvollstreckung einreichen.. das verfahren wurde vor dem arbeitsgericht geführt.. Nun habe ich einen vergleich dass der beklagte an den kläger (wir) ..... € zahlen muss.
Wo muss ich dann nun den antrag auf zv einreichen, im wohnort wo der antragsgegner wohnt oder wo? Danke im voraus!
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Tigerle
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#9

24.04.2008, 20:10

Am Sitz/Wohnort des Beklagten musst Du das einreichen.
jenniver
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#10

24.04.2008, 20:11

Genau beim Wohnort des Antragsgegners.
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